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Pressemeldung Februar 2012 |
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16.02.2012
Tierschutzgesetz-NovellierungIn einer Stellungnahme hat der Deutsche Tierschutzbund die von der Bundesministerin vorgelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes bewertet. Der Verband begrüßt erste Schritte zur Verbesserung, sieht aber noch weiteren dringenden Regelungsbedarf. Notwendig wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes, da die EU-Tierversuchsrichtlinie bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. In dem Zuge hat das Bundesministerium nur weitere Einzelthemen aufgegriffen: Dazu gehört u.a. das Verbot des Schenkelbrandes von Pferden, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und die Präzisierung des sogenannten Qualzuchtparagrafen.
„Jeder Schritt zu mehr Tierschutz ist zu begrüßen. Festzuhalten bleibt aber auch, dass noch viele drängende Tierschutzfragen nicht geklärt sind. Das ist besonders dramatisch angesichts der Tatsache, dass wir seit zehn Jahren ein Staatsziel Tierschutz haben und daraus folgende Konsequenzen bisher noch nicht durchgreifend in Gesetze eingearbeitet wurde", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Zudem sei auch bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie noch genügend Spielraum für eine Verschärfung des Gesetzes und der ausführenden Verordnung, kommentiert der Verband.
Uneingeschränkt positiv bewertet der Verband allein das angestrebte Verbot des Schenkelbrandes. Zum Thema Ferkelkastration enthält der Gesetzesentwurf zwar den Hinweis, dass es längst Alternativen gibt. Trotzdem soll der grausame Eingriff noch bis 2017 erlaubt sein. „Die klarere Fassung des Qualzuchtverbotes ist zu begrüßen, es fehlt aber eine konkrete Auflistung von Merkmalen, die unter die Verbotsbestimmung fallen. Wir setzen darauf, dass es uns im parlamentarischen Verfahren, das nun beginnt, noch gelingt, weitere Verbesserungen durchzusetzen so Schröder. Die Kampagne „Für ein neues Tierschutzgesetz", die auch Leitmotto zum vergangenen Welttierschutztag war, wird der Verband verstärken.
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