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Pressemeldung Januar 2012 |
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25.01.2012
Heute Tierschutzinitiativen im Landtag von Schleswig-Holstein: Deutscher Tierschutzbund bleibt bei Kritik am JagdgesetzIm Kieler Landtag stehen heute drei tierschutzrelevante Initiativen auf der Tagesordnung. Über ein Wildtierverbot in Zirkussen wird final entschieden. Darüber hinaus werden Anträge auf Streichung von Privilegien für Intensivtierhaltungsanlagen und auf Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung in erster Lesung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dies und erwarten eine breite Unterstützung für die Anträge, mit einer Ausnahme: Die Änderung des Jagdgesetzes, über die ebenfalls final entschieden wird, kritisiert der Verband.
Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Antrags zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus, wie Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Seelöwen und Raubkatzen. „Es ist schon eine Besonderheit, dass alle Fraktionen den Antrag einstimmig befürworten. Die Annahme heute ist damit nur noch Formsache und wäre ein sehr starkes Signal in Richtung Bundesregierung", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus werden sowohl die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktionen von CDU und FDP, Anträge auf Streichung von Privilegien für Tierfabriken einbringen. Außerdem setzen sich die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit jeweils eigenen Anträgen für eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung, besonders in der Geflügelhaltung ein.
Jagdgesetz
Der vorliegende Entwurf bleibt leider hinsichtlich wichtiger Fragen des Tier- und Naturschutzes weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Anstatt sich wie andere Bundesländer mit bestehenden Tierschutzproblemen bei der Jagd intensiver auseinander zu setzen und tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die grausame Fallenjagd oder den Haustierabschuss zu unterbinden, werden der Jägerschaft weitere Privilegien eingeräumt. Hier wäre aus Tierschutzsicht mehr notwendig gewesen.
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