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Pressemeldung September 2010 |
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03.09.10
Ende der Qual: Verbot des Brandzeichens bei Fohlen in SichtAm kommenden Montag berät der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates über den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz „zum bundesweiten gesetzlichen Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden". Der Deutsche Tierschutzbund appellierte im Vorfeld an die Ausschussmitglieder, sich für das Verbot auszusprechen. Fohlen erleiden beim so genannten Brennen eine hochgradige Verbrennung, das bedeutet für die Tiere erhebliches und völlig unnötiges Leid.
Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Transponderchip gekennzeichnet werden. Das „Chippen" ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell identifizierbar. Das Brandzeichen stellt dagegen nur ein Markenzeichen für das jeweilige Zuchtgebiet dar. Obwohl die in diesem Frühling geborenen Fohlen bereits gechippt sind, müssen viele von ihnen trotzdem zusätzlich die Prozedur des Brennens erleiden. „Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sie aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben", so Apel weiter.
Fohlen erleiden beim Schenkelbrand eine Verbrennung dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind. Diese gezielt herbeigeführte Brandnarbe dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband. Ein Brandzeichen stellt keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.
Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne Tierleid und macht das Tier unverwechselbar. Den Tieren werden Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, am Hals unter die Haut gesetzt. Jeder Chip enthält einen Code, welcher mit einem passenden Ablesegerät identifiziert werden kann.
In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten.
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