|

Pressemeldung August 2010 |
|
|
04.08.10Reisewarnung für DänemarkNach Frankreich wurde zum 1. Juli 2010 nun auch in Dänemark die Gesetzgebung gegen bestimmte Hunderassen verschärft. Seitdem sind Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in der Begleitung von Touristen) von 13 - als sogenannte Kampfhunde bekannte - Rassen verboten. Der Deutsche Tierschutzbund protestiert gegen dieses Vorgehen und ruft Touristen auf, diese Länder zu boykottieren. Der Verband empfiehlt darüber hinaus, sich generell vor einer Reise ins Ausland über die entsprechenden Gesetze und Regelungen zu informieren.
Bisher waren in Dänemark Pitbull Terrier und Tosa Inus verboten. Nun sind seit dem 1. Juli 2010 auch die Rassen Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Sarplaninac sowie deren Mischlinge hinzugekommen.
„Eine pauschale Verurteilung von Hunderassen ist wissenschaftlich unhaltbar. Ganze Rassen pauschal als gefährliche „Kampfhunde" einzustufen ist ungerechtfertigt und bedeutet für die Vielzahl freundlicher Hunde der betroffenen Rassen und deren Halter unzumutbare Restriktionen", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Halter (auch Touristen), die ihr Tier bereits vor dem 17. März 2010 besaßen, dürfen es behalten, müssen aber Auflagen (Maulkorbpflicht, kurze Leine) erfüllen sowie nachweisen können, wann und wo das Tier gekauft wurde, und um welche Rasse es sich genau handelt. Der Hund kann sonst von der Polizei beschlagnahmt werden.
Auch Tierheimen ist es nicht mehr gestattet, diese Tiere zu vermitteln. „Was aus den Tieren wird, ist völlig unklar. Aber es ist das Schlimmste anzunehmen", vermutet Apel.
Der Deutsche Tierschutzbund rät, sich vor einer Reise, z. B. bei der Botschaftsvertretung, genau über die am Urlaubsziel herrschenden Bestimmungen zu informieren.
|
Mehr zu diesem Thema:
|
|
|
|
|
|

 |
| Spenden-Hotline
|
|
| |
 |
| Jeder Euro hilft.
|
|
| |
 | | |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Ganz einfach: Online Mitglied werden.
|
|
| |
 |
| Sortiert nach Postleitzahl oder Ortsname.
|
|
| |
 |
| Verschiedene Firmen sammeln widerrechtlich Kleiderspenden im Namen des Deutschen Tierschutzbundes.
|
|
| |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Unsere aktuellen Videos mit Tierschutz-Infos
|
|
| |
 |
| Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.
|
|
| |
 |
| Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
|
|
| |
 | | |
 |
| SpendenkontoSparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar. Gemeinnützigkeit anerkannt. Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
|
|
| |
|

|