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Pressemeldung Juli 2010

 
 

06.07.10


Tierschutz-TÜV muss endlich umgesetzt werden

Der Bundestag stimmt morgen im Ausschussverfahren über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens, den sogenannten Tierschutz-TÜV, für Haltungseinrichtungen ab. In einem ersten Schritt betrifft das die Systeme für Legehennen, später die für andere Nutztiere. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative und fordert die Ausschussmitglieder im Vorfeld auf, dem Antrag über Parteigrenzen hinweg zuzustimmen, um endlich den Weg für einen Tierschutz-TÜV frei zu machen.
 
Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon lange gemeinsam mit der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft" - in welcher der Verband auch selbst Mitglied ist - einen TÜV für Haltungssysteme für Nutztiere, aber auch für Transport- und Schlachteinrichtungen vor der Markteinführung. Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesrat die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens in der Legehennenhaltung beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, ein solches einzuführen. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 15. Juli 2009, die auch auf den Druck der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft" zurückzuführen war, ist bereits die  Gesetzesgrundlage für die Prüfung und Zulassung von serienmäßig hergestellten Haltungs- und Schlachtsystemen vor deren Inverkehrbringen geschaffen worden.
 
„Seither fehlt jedoch die Umsetzung durch die Bundesregierung in Form einer Verordnung", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Der Tierschutz-TÜV ist längst überfällig. Wir erwarten, dass der Fahrplan, auf den sich die Regierungsparteien in der vergangenen Legislaturperiode verständigt haben, losgelöst von parteipolitischen Interessen eingehalten wird", so Apel weiter. Danach dürfen für Legehennen ab dem 1. Januar 2012 nur noch zugelassene Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Verordnung liegt bereits vor. Dieses hat eine Arbeitsgruppe erstellt, in der unter anderem Vertreter von Tierhalterverbänden, Herstellern, Forschungseinrichtungen, der Bundesländer und der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft" mitgewirkt haben. „Im Grunde muss nur noch umgesetzt werden", erklärt Wolfgang Apel.
 
Mit dem Tierschutz-TÜV, der sowohl Haltungssysteme als auch Transport- und Schlachteinrichtungen umfasst, wird sichergestellt, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte Einrichtungen in den Verkehr gebracht werden. Tierschutzproblemen wird dadurch wirksam vorgebeugt. Hersteller und Landwirte erlangen durch einheitliche Prüfungen Rechtssicherheit: Landwirte profitieren, weil sie dadurch die Gewissheit haben, geprüfte und tiergerechte Haltungssysteme zu erwerben, die auch vom Verbraucher gewünscht werden. Hersteller profitieren, weil sie schon vor Markteinführung erfahren würden, ob die Stalleinrichtung tiergerecht ist oder nicht, und könnten das System verbessern. So würden Fehlinvestitionen in tierschutzwidrige Haltungssysteme verhindert und Innovationen in Richtung Umweltschutz gefördert. Ferner bringt die Einführung des Tierschutz-TÜVs auch Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie können sich darauf verlassen, dass sie Produkte von Tieren kaufen, die in geprüften Haltungssystemen gehalten wurden.

 
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