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Pressemeldung Juni 2010

 
 

01.06.10


Tierschutzwidrige Missstände bei Pferde-Kutschfahrten

Am 24. Juni soll im Stadtrat der bayrischen Stadt Rothenburg ob der Tauber erneut über den gewerblichen Einsatz von Kutschen in der Stadt entschieden werden. Der Deutsche Tierschutzbund forderte den Oberbürgermeister der Stadt im Vorfeld auf, das Verbot des Einsatzes von Kutschen aufrecht zu erhalten. Der Deutsche Tierschutzbund fordert grundsätzlich ein konsequentes Verbot gewerblicher Kutschfahrten innerhalb von Städten,  die durch beispielsweise enge Gassen unfallträchtig sind oder in Städten mit Straßenverkehr, wo Pferde den Autoabgasen ausgesetzt sind.
 
Bereits im Jahr 2005 wurde in Rothenburg ein 22 Jahre alter Wallach notgetötet - nach jahrelanger völliger Überforderung und Zusammenbruch. Im August 2007 verstarb ein 14 Jahre altes Pferd vor den Augen der Touristen. Im September 2009 brach ein elfjähriger Schimmel zusammen.
 
„Zahlreiche tierschutzwidrige Vorfälle mit Kutschpferden in der Stadt Rothenburg o.d.T. belegen, dass ein Verbot notwendig ist", äußert sich Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, zu der Abstimmung am 24. Juni im Stadtrat.
 
Auch in anderen Städten, wie z. B. in Berlin gibt es zwar mittlerweile Leitlinien, die die Rahmenbedingungen für Kutschfahrten regeln sollen, aber langfristig hilft nur eine wiederholte Kontrolle der Pferde, der Geschirre und der Wägen sowie ein konsequentes Verbot gewerblicher Kutschfahrten innerhalb von Städten,  die für die Pferde mit schwierigsten Bedingungen verbunden sind.
 
"Die Kutschpferde werden überfordert und bei Hitze sowie anderen extremen Umständen bis an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht - und tragischerweise auch darüber hinaus. Das ist kein touristisches Vergnügen, das ist pure Pferdequal", beschreibt Schröder die Situation.
 
Der letzte Unfall an Pfingstmontag in Rothenburg, bei dem ein Vierergespann während eines Festumzugs durchgegangen ist, zeigt darüber hinaus, dass Kutschenfahrten generell als sehr unfallträchtig eingestuft werden müssen, da Pferde als Fluchttiere losgaloppieren, wenn sie in Panik versetzt werden. Häufig sind die Unfallfolgen für Mensch und Tier sehr schwerwiegend.

 
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