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Pressemeldung Mai 2010

 
 

18.05.10


Chippflicht ersetzt quälerisches Brandzeichen für Pferde

Pferdebesitzer müssen jetzt ihre im Frühling geborenen Fohlen mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Denn für alle Pferde und andere Equiden wie z. B. Esel und Maultiere gilt eine EU-weite Kennzeichnungspflicht mit Mikrochip. Damit wird jedes Tier eindeutig identifizierbar. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit langem ein bundesweites Verbot von Brandzeichen, so wie es z. B. in Dänemark seit 1. März 2010 der Fall ist.
 
Durch die Kennzeichnung mit einem Mikrochip kann ein Pferd unverwechselbar gemacht werden. Dabei werden den Tieren sogenannte Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, auf der linken Halsseite fälschungssicher unter die Haut eingesetzt. Die Schmerzen sind hierbei in etwa so groß wie bei einer Injektion. Jeder Chip enthält einen 15-stelligen Code, welcher mit einem passenden Ablesegerät identifiziert werden kann.
 
„Völlig unsinnig und überflüssig hingegen ist das immer noch praktizierte Brennen zur Kennzeichnung der Tiere", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne Tierleid. Sie aus traditionellen Gründen immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben", so Apel weiter.
 
Jeder Pferdehalter sollte wissen, dass die EU-Regelung zur Kennzeichnung in erster Linie als Hilfsmittel zur Bekämpfung von Tierseuchen dient. Damit das Tier aber eindeutig identifiziert und rundum geschützt ist - auch bei Diebstahl oder Verlust - rät der Deutsche Tierschutzbund dringend dazu, jedes Pferd nach der Kennzeichnung mit Mikrochip beim Deutschen Haustierregister® (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei registrieren zu lassen. Nach dem Chippen ist die dortige Registrierung des Tieres nur ein paar Klicks entfernt.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Chippflicht für Pferde
Pferde
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