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Pressemeldung März 2010 |
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16.03.10Landtag Schleswig-Holstein entscheidet über Tierschutzklage Anlässlich der Abstimmung über das Tierschutzklagerecht am Mittwoch im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordern der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein die Zustimmung der Koalitionsfraktionen. „CDU und FDP können sich dem Tierschutz nicht länger verweigern. Pharma- und Agrarunternehmen haben alle Möglichkeiten, um sich gegen Tierschutzauflagen zu wehren. Tierschützer dürfen nicht einmal prüfen lassen, ob wenigstens die Mindeststandards eingehalten werden. Wer diese Ungleichheit billigt, betreibt Industrielobbyismus auf dem Rücken empfindsamer Mitgeschöpfe. Das Staatsziel Tierschutz bleibt ein zahnloser Tiger, wenn wir nicht das Verbandsklagerecht bekommen", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Schleswig-Holstein wird von allen Oppositionsparteien im Landtag unterstützt. Landesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich bislang abschlägig geäußert.
Der Entwurf sieht u.a. Beteiligungsverfahren vor, um die Zusammenarbeit zwischen Tierschutzvereinen und Behörden zu stärken. „Bei einem Verbandsklagegesetz geht es nicht um Konfrontation, sondern um Kooperation. Es geht darum, geltendes Recht mit Augenmaß zu vollziehen. Eine Klage wäre nur das äußerste Mittel, um offene Rechtsfragen zu klären. Im Umweltschutz ist dieses Recht eine Selbstverständlichkeit. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum CDU und FDP es für den Tierschutz ablehnen", so Apel.
In der vergangenen Legislaturperiode war derselbe Gesetzentwurf trotz parlamentarischer Mehrheit gescheitert. Damals verhinderte nur der Einigungszwang in der schwarz-roten Regierungskoalition die Zustimmung der SPD. „Grundgesetz und Landesverfassung verpflichten die Abgeordneten dazu, die Tiere zu schützen, statt den Tiernutzern einen Persilschein auszustellen. In Bremen gibt es seit 2007 ein Tierschutzklagerecht. Schwarz-Gelb muss jetzt den Weg frei machen, damit dieses wichtige Rechtsinstrument auch in Schleswig-Holstein eingeführt werden kann", so Apel.
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