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Pressemeldung März 2010

 
 

16.03.10

Umfassendes Tierschutzrecht für die EU?


Der EU-Agrarausschuss soll am Mittwoch über einen Entschließungsantrag zum EU-Tierschutzaktionsplan entscheiden. Kernpunkt ist die Forderung nach einem europaweit gültigen Tierschutzrecht. „Mit der Aufnahme in den Lissabonner Vertrag hat der Tierschutz in der EU einen ganz neuen Stellenwert. Ein europäisches Tierschutzrecht ist die logische Konsequenz. Wir begrüßen den Antrag und fordern alle Abgeordneten auf ihm zuzustimmen", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Nach dem Willen des Deutschen Tierschutzbundes sollen national aber strengere Regelungen erlaubt sein.
 
Der zur Abstimmung stehende Entschließungsantrag nimmt eine erste Bewertung des auslaufenden EU-Tierschutzaktionsplans 2006-2010 vor und enthält Vorschläge zu dessen Fortführung. Die EU-Kommission ist für die Umsetzung des Plans verantwortlich. Ihr wird bescheinigt, dass sie bei Vorhaben wie der EU-Tierschutzkennzeichnung, dem europäischen Tierschutzzentrum oder der Umsetzung wissenschaftlicher Tierschutzerkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis (Animal Welfare Quality Project) zwar die Diskussion gut voran getrieben habe, nun aber die Verwirklichung dieser Vorhaben sicherstellen müsse. Vor allem aber müsse sich die Kommission aufgrund des Lissabonner Vertrags ehrgeizigere Tierschutzziele setzen und bis 2012 ein allgemeines Tierschutzrecht für die EU entwerfen.
 
Stimmt der EU-Agrarausschuss der Entschließung zu, ist in wenigen Wochen mit der endgültigen Annahme durch das Europaparlament zu rechnen. "Der Entschließungsantrag entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Tierschutzbundes. Mit ihrer Zustimmung können die deutschen Ausschussmitglieder dazu beitragen, dass das Staatsziel Tierschutz und das große Tierschutzinteresse der Deutschen auf EU-Ebene an Geltung gewinnen", so Apel.
 
Gleichzeitig plädiert der Deutsche Tierschutzbund dafür, dass EU-Recht stets auch strengere Tierschutzbestimmungen einzelner Mitgliedstaaten zulassen muss. „Wenn die EU eine schlechte Tierschutzregelung beschließt, müssen wir in Deutschland die Möglichkeit haben, es besser zu machen. Anders als bisher, sieht zum Beispiel der aktuelle Entwurf für eine neue EU-Versuchstierrichtlinie dieses Recht nicht mehr vor. Dadurch drohen hierzulande Abstriche bei der ethischen Bewertung von Tierversuchen. Das kann so nicht bleiben. EU-Recht ist dazu gedacht, Mitgliedstaaten, die in einem Bereich hinten liegen, auf ein höheres Niveau zu hieven, aber nicht dazu, die anderen Staaten bei ihrer Entwicklung zu behindern", erklärt Apel.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Der EU-Tierschutzaktionsplan
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