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Pressemeldung März 2010 |
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03.03.10Neue EU-Biozid-Verordnung muss Tierschutz stärker berücksichtigen Heute wird im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundestag über den von der Europäischen Kommission im Juni 2009 vorgelegten Vorschlag für eine Biozid-Verordnung beraten. Diese Verordnung soll die bisher gültige EU-Richtlinie 98/8/EG ablösen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Mitglieder des Umweltausschusses den Tierschutz stärker zu berücksichtigen. Tierversuche und die Anwendung giftiger Stoffe gegen leidensfähige Wirbeltiere müssen vermieden werden.
Die Absicht der Kommission, den Schutz der Umwelt und Verbraucher verbessern zu wollen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Aus Sicht des Tierschutzes besteht bei dem vorgelegten Vorschlag für eine Biozid-Verordnung aber noch enormer Nachbesserungsbedarf. So sind für die Sicherheitsprüfung von Bioziden Tierversuche in den Datenanforderungen vorgesehen. „Den Grundsatz, auf Tierversuche wo immer möglich zu verzichten, muss der Gesetzestext stärker zur Geltung bringen. Und es muss geprüft werden, inwiefern die bereits vorgesehenen Tierversuche durch Alternativen ersetzt werden können", betont Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. „Tierversuche sind nicht das geeignete Mittel, um die Unbedenklichkeit von Bioziden sicherzustellen. Sie verursachen millionenfaches Tierleid und sind darüber hinaus auch aus wissenschaftlicher Sicht problematisch. Die Aussagekraft von Erkenntnissen aus Tierversuchen bezüglich Gesundheitsrisiken für den Menschen ist stark umstritten", so Rusche weiter.
Im vorgeschlagenen Gesetzestext finden sich bereits gute Ansätze, die dazu beitragen sollen, Tierversuche im Rahmen der Verordnung zu vermeiden oder zu reduzieren. Diese müssen jedoch weiter ausgebaut und gewissenhaft verfolgt werden. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Datenanforderungen ist dringend notwendig, um zu gewährleisten, dass nur die modernsten und sichersten Methoden eingesetzt werden und neue Alternativmethoden zügig und unbürokratisch in die Verordnung aufgenommen werden. Rusche dazu: „Es sollten vorzugsweise tierversuchsfreie Testverfahren bei der Risikoabschätzung zum Einsatz kommen und die Antragsteller zur gemeinsamen Nutzung bereits existierender Tierversuchsdaten verpflichtet werden." Es muss unbedingt ermöglicht werden, dass alle notwendigen Daten zu bereits durchgeführten Tierversuchen für die Antragsteller zugänglich gemacht werden, um die doppelte Durchführung von Tierversuchen zu vermeiden.
Darüber hinaus kritisiert der Deutsche Tierschutzbund den vorgesehenen Einsatz von stark giftigen Bioziden gegen leidensfähige Wirbeltiere, der die Tiere in vielen Fällen qualvoll verenden lässt, obwohl durch vorbeugende Maßnahmen eine Schädlingsproblematik schon vor der Entstehung zu vermeiden gewesen wäre. „Auf den Einsatz besonders giftiger Biozide muss verzichtet werden. Außerdem fordern wir, dass nach dem Substitutionsprinzip Biozide durch solche ersetzt werden, die weniger giftig oder umweltgefährdend sind", so Rusche. Zusätzlich müsse eine Strategie zum Umgang mit sogenannten Schadorganismen entworfen werden, die auf vorbeugende Maßnahmen und Methoden und den Einsatz von Stoffen mit abschreckender Wirkung (Repellentien) aufbaut.
Hintergrund:Biozide sind nach ihrer Definition Stoffe, die Leben vernichten sollen. Von daher sollten solche Produkte aus der Sicht des Tierschutzes überhaupt nicht gegen leidensfähige Wirbeltiere wie Ratten oder Vögel eingesetzt werden. Die Sicherheit und die Wirkung von Bioziden muss ohne Tierleid festgestellt werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.
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