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Pressemeldung Februar 2010 |
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11.02.10Schächten: Deutscher Tierschutzbund fordert Bundestag zu Beratungen auf Zum zweiten Mal nach 2007 will der Bundesrat morgen die "Hessische Initiative" zur Änderung der Schächtvorschriften in den Bundestag einbringen. Der Deutsche Tierschutzbund bekräftigt aus diesem Anlass seine Forderung, auf das Schächten generell zu verzichten. „Knapp acht Jahre nach Inkrafttreten des Staatsziels Tierschutz darf der Bundestag das Thema nicht noch einmal auf Eis legen. Das Schächten ist Tierquälerei und muss unterbleiben. Dabei zählen wir auch auf die Unterstützung jüdischer und muslimischer Religionsgemeinschaften", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Dem ursprünglich von der Hessischen Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verschärfung der Schächtvorschriften im Tierschutzgesetz hatte der Bundesrat bereits 2007 zugestimmt und dem Bundestag zur Umsetzung übermittelt. Die neuerliche Zuleitung ist notwendig, da der Bundestag den Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt hatte und das Verfahren nun neu anlaufen muss.
Laut Tierschutzgesetz ist das Schächten, das betäubungslose Schlachten von Tieren, im Grundsatz verboten. Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften können sich das Schächten aber von der Behörde genehmigen lassen. Diese Möglichkeit soll durch die hessische Bundesratsinitiative eingeschränkt werden. „Schafen oder Rindern bei vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden, ist eine schwere Form der Tierquälerei. Das können wir im 21. Jahrhundert nicht zulassen, auch nicht aus religiösen Gründen. Der Bundesratsentwurf bietet eine gute Diskussionsgrundlage, aber wir wollen, dass auf das Schächten ausnahmslos verzichtet wird - zumal mit der Elektrokurzzeitbetäubung ein Verfahren zur Verfügung steht, das sowohl dem Tierschutz als auch Glaubensanforderungen gerecht werden kann", erklärt Apel.
Die Schächtproblematik war ein wichtiger Grund, warum der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde. Vorausgegangen war unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestätigt hat, dass der Tierschutz nicht durchsetzbar ist, wenn er nicht auch Verfassungsrang hat. „Nun haben wir diesen Verfassungsrang und der Gesetzgeber macht keinen Gebrauch davon. Wir erwarten, dass die zuständigen Bundestagsausschüsse das Thema nicht erneut beiseite legen, sondern möglichst bald eine öffentliche Anhörung durchführen, bei der alle Fakten und Vorschläge auf den Tisch kommen. Wir setzen dabei auch auf das Tierschutzverständnis jüdischer und muslimischer Glaubensvertreter in Deutschland. Die Schächtproblematik ist lösbar, aber dazu muss sie im Bundestag ernsthaft angepackt werden", so Apel.
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