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Pressemeldung Januar 2010 |
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20.01.10Tierschutzklage in Nordrhein-Westfalen dringend nötig Am Donnerstag (21.01.10) entscheidet der Landtag Nordrhein-Westfalen über einen von Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der Verbandsklage im Tierschutz. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen fordern von der schwarz-gelben Regierungskoalition, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. „Die Tierfreunde erwarten, dass die Abgeordneten ihre parteipolitischen Scheuklappen abnehmen und gemeinsam für das Klagerecht stimmen. Wer sich dem Tierschutz morgen verweigert, könnte bei den Landtagswahlen am 9. Mai 2010 die Quittung erhalten", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zielt auf die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage nach Bremer Vorbild ab. Das in Bremen bereits seit Oktober 2007 gültige Recht sieht vor, dass eigens dafür zugelassene Tierschutzverbände mutmaßlich falsche Behördenentscheidungen im Nachhinein prüfen lassen können. Erhalten die Tierschützer vor Gericht Recht, wird die Entscheidung der Behörde nicht zwangsläufig rückgängig gemacht. Das Urteil muss aber bei künftigen Anordnungen beachtet werden. Eine fälschlich erteilte Tierversuchsgenehmigung beispielsweise wird nicht automatisch aufgehoben, soll aber auch nicht verlängert werden.
Aus Sicht des Tierschutzes ist dieses Klagemodell nicht ideal, aber ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir würden uns wünschen, die gerichtliche Klärung erwirken zu können, bevor die Behörde falsch entscheidet und Tiere getötet werden. Das vorliegende Gesetz stellt die Weichen im Grundsatz aber richtig und ist ein entscheidendes Kompromissangebot, dem sich kein verantwortlicher Politiker entziehen darf", so Apel. Im federführenden Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW haben CDU und FDP gegen den Verbandsklageentwurf gestimmt, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür.
Nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen ist jetzt das Landtagsplenum gefragt, selbständig und ohne parteipolitische Scheuklappen zu entscheiden. Es gehe nicht darum, Wirtschaft oder Wissenschaft zu behindern, sondern darum, dass konkrete Verstöße gegen das Staatsziel Tierschutz und das geltende Tierschutzrecht bei der nächsten Entscheidung korrigiert werden können. „Wer das nicht will, braucht keine Tierschutzgesetze zu machen", so Apel. "Wir werden genau hinsehen, wie es insbesondere die Regierungskoalition morgen mit dem Tierschutz hält. Wir sind sicher, dass tierschutzinteressierte Bürgerinnen und Bürger auch ihre Wahlentscheidung am 9. Mai davon abhängig machen werden."
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