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Pressemeldung Dezember 2009

 
 

29.12.09

Legehennenhaltung in Deutschland zum Jahreswechsel: Alter Käfig weg, neuer Käfig da

Die tierquälerische Käfighaltung von Legehennen existiert weiter, betont der Deutsche Tierschutzbund zum Jahreswechsel. Die Botschaft der Geflügelindustrie und auch des Bauernverbandes, „die Haltung von Legehennen in engen Käfigen" sei zum Jahreswechsel beendet, sei eine Verbrauchertäuschung, erklärte der Verband heute in Bonn. Zum 1. Januar 2010 sei die Haltung von Legehennen in herkömmlichen Käfigen zwar verboten, aber ein Großteil der alten Systeme - oft auch konventionelle Käfige genannt - sei lediglich durch den neuen Kleingruppenkäfig ersetzt worden. Eigentlich sollten schon vor einem Jahr die alten Käfigsysteme durch die neuen Kleingruppenkäfige ersetzt werden. Aber viele Betreiber haben eine Sonderregel in Anspruch genommen und die herkömmlichen Käfige auch im auslaufenden Jahr 2009 weiter betrieben. Das nimmt Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation zum Anlass, alle zuständigen Behörden aufzufordern, den noch zum Jahreswechsel betriebenen alten Käfigbatterien zum 31.12.2009 die Betriebserlaubnis zu entziehen.  
 
„Die Eierindustrie hat bis zum letzten Tag Fristen ausgereizt und getrickst. Das ist nicht länger tolerierbar. Die Botschaft der Eierbranche, das Ende der Käfighaltung von Legehennen in Deutschland sei zum Jahreswechsel da, ist eine Verbrauchertäuschung. Es wechselt lediglich das Käfigsystem, für die Tiere ändert sich substanziell nichts. Käfig bleibt Käfig, Tierqual bleibt Tierqual. Deutschland muss käfigfrei werden", erläutert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
 
Weniger Platz zum Leben als ein DIN-A4-Blatt bot die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen, die neuen Kleingruppenkäfige ermöglichen den Tieren gerade einmal einen Bierdeckel mehr Platz. In Deutschland wurden im Jahr 2008 nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums noch rund 65 Prozent der Hennen in Käfigen gehalten. Weil die Hersteller der neuen Kleingruppenkäfige Lieferschwierigkeiten hatten, haben Eierproduzenten für die alten Käfigsysteme eine weitere Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 erteilt bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1999 festgestellt, dass die Verhaltensweisen Scharren, Picken, ungestörte und geschützte Eiablage, Sandbaden und erhöhtes Sitzen auf Stangen Grundbedürfnisse der Hennen sind, die mit Blick auf das Tierschutzgesetz nicht eingeschränkt werden dürfen. Genau diese Grundbedürfnisse sind in den neuen Kleingruppenkäfigen nicht erfüllt, betont Apel.

 
  Mehr zu diesem Thema:
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