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Pressemeldung Dezember 2009

 
 

15.12.09

Schleswig-Holstein: Tierschützer fordern Recht auf Verbandsklage

Morgen berät der Landtag von Schleswig-Holstein über die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein fordern aus diesem Anlass, über Parteigrenzen hinweg rasch zu einer Einigung zu kommen. In der vergangenen Legislaturperiode ist das Klagerecht der seriösen Tierschutzverbände in Schleswig-Holstein gescheitert, obwohl es eine klare parlamentarische Mehrheit für dieses so wichtige Rechtinstrument gab. Schuld daran war der Fraktionszwang innerhalb der damaligen Regierungskoalition.

 

„Das Schicksal der Tiere darf nicht von parteipolitischen Scheuklappen abhängen. Beim Tierschutz darf es keine Fraktionsdisziplin geben, die mehr Tierschutz verhindert", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

 

Während Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht aus der vergangenen Legislaturperiode erneut im Landtag einbringen, unterstützt die SPD-Landtagsfraktion die Verbandsklage in der Plenarsitzung am 16. Dezember mit einem eigenen Entschließungsantrag. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, endlich zu handeln. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD nach eigenem Bekunden dem Tierschutzklagerecht zustimmen wollen, sei vom damaligen Koalitionspartner CDU aber mit Verweis auf den Koalitionsvertrag daran gehindert worden.

 

„Die Opposition wird nach unserer Einschätzung geschlossen für die Tierschutzklage eintreten. Sicher werden auch einzelne Abgeordnete von CDU und FDP diesem Tierschutzinstrument aufgeschlossen gegenüber stehen. Die Koalitionsparteien und insbesondere Ministerpräsident Peter Harry Carstensen müssen sich diesem Thema jetzt öffnen, damit nach Bremen auch Schleswig-Holstein die Weichen für den Tierschutz neu stellen kann", so Holger Sauerzweig-Strey, Landesvorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes in Schleswig-Holstein. Über die genaue Formulierung des Verbandsklagegesetzes werde man im Verlauf der Beratungen reden können.

 

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein haben die Landesregierung und alle Landtagsfraktionen aufgefordert, dem Bremer Vorbild zu folgen. „Die Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung sollten Verpflichtung genug sein, um seriösen Tierschutzverbänden auch in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zu geben, die Einhaltung geltender Tierschutzbestimmungen gerichtlich prüfen zu lassen. Was in Bremen möglich war, darf in Schleswig-Holstein nicht an der politischen Farbenlehre scheitern", so Apel. Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf Einhaltung des Tierschutzes klagen.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Das Tierschutz-Klagerecht
Kampagne Ich kann nicht klagen
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