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Pressemeldung Dezember 2009 |
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03.12.09Kippt Bundesratsmehrheit Verbesserungen für Tiere beim Transport?Am morgigen Freitag (4.12.) wird der Europaausschuss des Bundesrates über den von den Ländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen eingebrachten Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport beraten. Es besteht aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes aber die Gefahr, dass sich im Bundesrat eine Mehrheit durchsetzt, die das konkrete Ziel, die Transportzeiten für Schlachttiere definitiv zu begrenzen, vermeiden möchte. Der Deutsche Tierschutzbund mahnt die Mitglieder des Europaausschusses an, sich dem vehement entgegen zu stellen.
„Tiertransporte sind mit viel Stress und Leid für die Tiere verbunden. Die Transporte müssen deshalb unbedingt zeitlich eng begrenzt und unter tiergerechteren Bedingungen stattfinden", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Jedes Bundesland, das in versucht, den Antrag zu Lasten der Tiere zu verändern, stellt sich gegen den Tierschutz."
Neben der Begrenzung der Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden und der Anpassung der Ladedichten entsprechend der Tierschutzanforderungen, strebt die Initiative der vier Bundesländer die Konkretisierung der Anforderungen an die Ausstattung und Klimatisierung von Transportmitteln an. Auch sollen die Pflichten der Transportunternehmer zur Datenübermittlung dahingehend überarbeitet werden, dass wirksamere Kontrollen von den Überwachungsbehörden durchgeführt werden können. Für diese Problempunkte soll sich die Bundesregierung dem Antrag nach bei der anstehenden Überarbeitung der europäischen Tiertransportgesetzgebung in Brüssel einsetzen.
Der Deutsche Tierschutzbund befürwortet die Initiative Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen auch deswegen positiv, weil die Länder neben einer klaren Forderung nach einer Transportzeitbegrenzung für Schlachttiere auf acht Stunden auch ein weiteres bisher ungelöstes Problem angehen wollen: Mit dem Antrag werden die in der EU-Tierschutztransportverordnung bislang fehlenden Bestimmungen für den Transport von Zirkustieren endlich eingefordert.
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