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Aktuelles und Presse

Pressemeldung November 2009

 
 

26.11.09

Kein Schächten zum Opferfest – Deutscher Tierschutzbund appelliert an Muslime

Anlässlich des am 27. November beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen jedes Schlachten ohne Betäubung, das sogenannte Schächten, strikt ab, da dies mit erheblichen und vermeidbaren Schmerzen für die Tiere verbunden ist. Schächten ist zudem grundsätzlich verboten, stellt der Verband in Bonn klar. Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.
 
„Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, das betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei! Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz Rechnung trägt", betont Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Viele muslimische Bürger setzten seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfülle die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine Betäubung unnötiges Leiden erspart. Der Verband appelliert deshalb an die Muslime, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten.
 
Für den Deutschen Tierschutzbund steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss. "Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung getragen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert dem endlich durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden", so Apel. „Wir sind zudem für jeden Dialog offen, der dazu führen kann, dass Tiere nur noch mit Betäubung geschlachtet werden."
Der Verband weist darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.

 
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Schächten
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