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Pressemeldung Oktober 2009 |
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19.10.09
Leid der Bremer Versuchsaffen darf vorläufig weitergehenDie Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bremen, wonach im Rahmen einer Zwischenentscheidung im Eilverfahren dem Tierexperimentator Andreas Kreiter vorläufig die Versuche an Affen und Ratten gestattet wurde, ist aus Sicht des Tierschutzes mehr als bedauerlich.
„Wir hätten uns gewünscht, dass die Verantwortung für leidensfähige Mitgeschöpfe gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der Tiere, d.h. die ethische Abwägung, Platz gefunden hätte", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins. „Nun erwarten wir endlich den Ausgang des Hauptsacheverfahrens, damit alle Argumente - auch die, die sich ablehnend gegen die Versuchstierpraxis am Institut für Hirnforschung an der Uni Bremen aussprechen - in die Entscheidung einbezogen werden," so Apel weiter.
Im Übrigen sei festzustellen, dass es wohl einmalig in Deutschland sei, dass ein Tierexperimentator ohne Genehmigung der hierfür zuständigen staatlichen Stellen (Genehmigungsbehörde beim Senator für Gesundheit des Landes Bremen) weiter Tierversuche durchführen darf.
„Durch die heutige Entscheidung fühlen sich zehntausende Bremerinnen und Bremer, die sich in Bürgeranträgen gegen diese Tierversuche ausgesprochen haben, von dem Verwaltungsgericht Bremen sicherlich enttäuscht, so Wolfgang Apel. „Ungeachtet dessen werden wir weiter um jedes einzelne Tier kämpfen, das vor den grausamen Experimenten des Prof. Kreiter gerettet werden muss. Erst vor wenigen Tagen hat das oberste Schweizer Gericht nahezu identischen Versuchen das endgültige Aus erteilt - wir erwarten, dass auch in Deutschland dem ethischen Tierschutz in der Wissenschaft endlich zu seinem Recht verholfen wird", so Wolfgang Apel abschließend.
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