Startseite « Aktuelles und Presse « Pressemeldungen « 2009 
Logo: Deutscher Tierschutzbund e.V. Schriftzug: Deutscher Tierschutzbund e.V.
SpendenSitemapFAQ
Startseite
Aktuelles und Presse
Pressemeldungen
Podcast
Newsletter
Social Web
Film: Tiere brauchen Schutz
Adressen von Politikern
E-Cards
Termine
TV-/Radio-Tipps
Aktiv werden
Themen
Kampagnen und Aktionen
Publikationen
Wir über uns
Kontakt

Akademie für Tierschutz
Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld
Jugendportal
Kinderportal
Deutsches Haustierregister

   Newsletter

 
 
 

Aktuelles und Presse

Pressemeldung Oktober 2009

 
 

15.10.09

Oberstes Schweizer Gericht bestätigt Ende von Hirnversuchen an Affen an der Universität Zürich

Ein großer Erfolg für den Tierschutz: Das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, hat mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2009  in letzter Instanz bestätigt, dass Tierversuchen an Rhesusaffen für die Hirnforschung keine Genehmigung mehr erteilt wird. Das Gericht maß den Leiden der Versuchstiere größere Bedeutung zu als dem möglichen Nutzen der geplanten Forschungsvorhaben. „Im Hinblick auf das Gerichtsverfahren in Bremen, bei dem die Universität Bremen eine Genehmigung zu Versuchen an Affen einklagen will, hoffen wir, dass dieses Urteil über die Schweiz hinaus Wirkung hat", kommentiert Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes das Urteil.
 
Bei den Versuchen in Zürich handelte es sich um zwei Vorhaben der Grundlagenforschung. Mithilfe von Hirnuntersuchungen sollte unter anderem Fragen des Lernverhaltens nachgegangen werden. Die bei einem der Projekte eingesetzten Methoden sind quasi identisch mit denen, die bei den derzeit im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens stehenden Affenversuchen an der Universität Bremen eingesetzt werden: Den Rhesusaffen wird der Schädel aufgebohrt, damit Messelektroden ins Hirn geschoben werden können. Sie müssen täglich über Stunden in einem Kasten fixiert Aufgaben an einem Bildschirm lösen. Ihre Mitarbeit bei den über Monate bis Jahre dauernden Versuchen wird durch Wasserentzug erzwungen. Nur wenn sie die Aufgaben erfolgreich lösen, erhalten die dürstenden Tiere tropfenweise Flüssigkeit.
 
Die Genehmigungsbehörde, das kantonale Veterinäramt, hatte die Versuche 2006 genehmigt. Die zuständige Tierversuchskommission erhob dagegen Einspruch. Sie sah die Würde der Tiere verletzt und hielt die Belastung in den Versuchen für die voraussichtlichen Erkenntnisse für zu groß. Die Gesundheitsdirektion hob 2007 die Tierversuchsgenehmigungen auf. Eine Beschwerde der Forscher gegen diesen Entscheid lehnte das Zürcher Verwaltungsgericht 2008 ab. Jetzt hat das Bundesgericht diese Entscheidung bestätigt. Die Affenversuche bleiben damit endgültig verboten.
 
In der Schweizer Verfassung ist die Würde der Tiere festgeschrieben - eine Parallele zum grundgesetzlich verbrieften Staatsziel Tierschutz in Deutschland. Das Urteil trägt diesem Verfassungssatz Rechnung und macht deutlich, dass in Zukunft bei der ethischen Bewertung von Tierversuchen Tierwürde und Tierleid schwerer wiegen und der angebebliche Nutzen von Tierexperimenten, insbesondere in der Grundlagenforschung, erheblich kritischer beurteilt werden muss, als das in der Vergangenheit der Fall war.
 
„Es ist bemerkenswert, dass sich die Schweizer Richter nicht von dem Scheinargument von Hochschulvertretern beeindrucken ließen, ein solches Urteil gefährde den Forschungsstandort Zürich", unterstreicht Wolfgang Apel. "Denn mit dem selben Winkelzug versucht die Universität Bremen, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf Behörden und sogar die Rechtssprechung zu nehmen.„Wir freuen uns mit unseren Schweizer Kollegen und Mitstreitern und gratulieren ihnen zu diesem großen Erfolg," resümiert Wolfgang Apel.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Versuche an Primaten
Kampagne: Affenversuche sind armselig
Vorherige Pressemeldungen
 
 

Aktuelle Infos
 
 
Ihr Anruf hilft Tieren
Spenden-Hotline
 
 
Online spenden
Jeder Euro hilft.
 
 
 
Film: Tiere brauchen Schutz
 
(Kopie 2)
 
 
Mitglied werden
Ganz einfach: Online Mitglied werden.
 
 
Unsere Tierschutzvereine
Sortiert nach Postleitzahl oder Ortsname.
 
 
Warnung vor Kleidersammlern
Verschiedene Firmen sammeln widerrechtlich Kleiderspenden im Namen des Deutschen Tierschutzbundes.
 
 
Aktuelle Pressemeldungen
10.02.12: Verbandsklage
10.02.12: Karneval
09.02.12: Tierschutzlehrer
31.01.12: Tiere und Kälte
 
(Kopie 1)
 
 
Video-Podcast
Unsere aktuellen Videos mit Tierschutz-Infos
 
 
Newsletter
Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.
 
 
FAQ zum Tierschutz
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
 
(Kopie 3)
 
 
Spendenkonto
Sparkasse KölnBonn
BLZ 370 501 98
Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Gemeinnützigkeit anerkannt.
Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
 


 
Datenschutz | Impressum | Kontakt | Hilfe Druckversion
© 2012 Deutscher Tierschutzbund e.V.