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Pressemeldungen Juli 2009 |
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02.07.09 Neues Botox-Antifaltenmittel: Hunderttausende von Mäusen sterben grausam für fragwürdige SchönheitsprodukteMit Azzalure kommt diesen Monat ein weiteres fragwürdiges Botulinumtoxin Mittel zur Behandlung der Zornesfalte, wie Botox Cosmetic oder Vistabel, auf den deutschen Markt. Neben seinen medizinischen Anwendungsbereichen, zum Beispiel zur Behandlung neurologischer Bewegungsstörungen, gilt Botulinumtoxin als „Wunderwaffe gegen Falten" und „trendy Glattmacher". Doch wenige wissen, dass zur Testung jeder einzelnen Botulinumtoxin-Produktionseinheit mindestens 100 Mäuse in qualvollen Giftigkeitstests sterben. Im Jahr sind es schätzungsweise 100.000 bis 300.000 Mäuse weltweit, die allein für solche Produkte ihr Leben lassen müssen. Mit dem Produkt Azzalure möchte sich nun auch der Hersteller Galderma, ein Joint-Venture Unternehmen von L´Oréal und Nestlé, ein Stück vom millionenschweren Kuchen des Traums von der „ewigen Jugend" abschneiden. Immerhin werden in Deutschland jährlich circa 800 Millionen Euro für die sogenannte ästhetische Medizin ausgegeben1.
Der Wirkstoff der beliebten Anti-Falten-Mittel, wie zum Beispiel Botox, ist das Botulinumtoxin. Es wird von Bakterien produziert und ist eines der stärksten bekannten Gifte. Es hemmt die Signale zwischen Nerv und Muskel. Unter die Haut im Gesicht gespritzt, lähmt es daher für etwa zwei bis sechs Monate die Muskeln - das Gesicht erscheint glatter. „Dieses starke Nervengift wird in einem sehr grausamen Versuch getestet, dem so genannten LD50 Test. Hierbei müssen 50 Prozent der Tiere sterben, um die Dosis der Wirksamkeit festzulegen. Der Todeskampf der Tiere kann bis zu vier Tage dauern", so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz. „Wer sich solch ein Präparat unter die Haut spritzen lässt, sollte sich bewusst sein, dass er am hunderttausendfachen Tod von Mäusen mitschuldig ist."
„Die europäischen Bürger akzeptieren keine Tierversuche für Schönheitsmittel. Gerade dieses Jahr trat ein Tierversuchsverbot für die Prüfung von kosmetischen Inhaltsstoffen in Kraft, dieses greift hier jedoch nicht", stellt Rusche fest. Denn nach der derzeitigen Gesetzeslage werden auch kosmetisch angewendete Botox-Präparate als Medikament eingestuft, weil es zur Faltenglättung unter die Haut gespritzt und nicht wie bei üblicher Kosmetik nur auf die Haut aufgetragen wird. Hier müsse daher dringend auf politischer Ebene gehandelt werden. „Botox-Mittel zur Faltenglättung müssen generell verboten werden, solange die Wirksamkeits- und Sicherheitsprüfungen in Tierversuchen erfolgen", fordert Rusche.
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1Schätzung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie in R. Funk „Kosmetische versus medizinische Indikation bei medizinischen Eingriffen" MED SACH 2009
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