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Pressemeldung Juni 2009

 
 

22.06.09

Ministerrat stimmt über EU-Schlachtverordnung ab: Deutscher Tierschutzbund nimmt Bundes-regierung in die Verantwortung

Bereits im September 2008 legte die EU-Kommission den ersten Entwurf zur EU-Schlachtverordnung vor, der in der Folge mehrfach überarbeitet wurde. Heute Abend stimmt der Ministerrat in Luxemburg über die Verordnung ab. Auch wenn aus Tierschutzsicht im Vergleich zum ersten Entwurf Verbesserungen berücksichtigt wurden, lehnt der Deutsche Tierschutzbund den Entwurf insgesamt ab. Trotz positiver Aspekte ist er nicht geeignet, für die Tiere wirklich eine Verbesserung zu erzielen. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes warnt eindringlich: „Auf keinen Fall darf die neue EU-Verordnung zu einer Verschlechterung der Situation auf deutschen Schlachthöfen führen. "
 
Wenn die EU-Schlachtverordnung in der bisherigen Form verabschiedet und damit auch in Deutschland rechtskräftig würde, wäre das eine Verschlechterung gegenüber dem bestehenden deutschen Recht. Apel daher weiter: „Wir fordern die Bundesregierung auf, zu ihren Aussagen zu stehen und in Deutschland alles zu unternehmen, damit die deutschen Tierschutzbestimmungen nicht verwässert werden. Den Mitgliedsstaaten ist es nach in Kraft treten der Verordnung möglich, national strengere Bestimmungen zu erlassen - diese Chance muss genutzt werden." Ganz konkret kritisiert der Deutsche Tierschutzbund, dass zum Beispiel kleinere Schlachtbetriebe von der Pflicht befreit werden, einen Tierschutzbeauftragten benennen zu müssen. Denn gerade dort seien die meisten Missstände zu beobachten, so der Verband in Bonn. Darüber hinaus schätzt der Deutsche Tierschutzbund die neue Verordnung als lückenhaft und ungenau ein. „Schlachtunternehmen erhalten auf der einen Seite große Verantwortung, die Auslegung der Verordnung bietet jedoch an vielen Stellen erheblichen Interpretationsspielraum. Gleichzeitig erschweren fehlende konkrete Vorgaben Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung", so Apel weiter. Aus Tierschutzsicht enthält die neue Verordnung keine Garantie, dass Tiere vom Abladen bis zum Schlachten schonend behandelt und zuverlässig betäubt werden. Ebenso wenig verhindert sie, dass Tiere, die noch leben, in den Brühvorgang oder andere Verarbeitungsprozesse gelangen.
 
Im Vorfeld der Abstimmung hat sich der Deutsche Tierschutzbund direkt an Bundesministerin Ilse Aigner gewandt. Der Entwurf zur EU-Schlachtverordnung erlaubt den Mitgliedsstaaten strengere Bestimmungen für das betäubungslose Schlachten einzuführen. Der Verband bat die Bundesministerin, auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass den Mitgliedsstaaten auch das Recht erhalten bleibt, das betäubungslose Schlachten generell zu verbieten. Unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung setzt sich der Deutsche Tierschutzbund dafür ein, dass ausnahmslos nur nach einer ausreichenden und schonend durchgeführten Betäubung geschlachtet werden darf.

 
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