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Europäische Versuchstierrichtlinie |
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Die Europäische Kommission hat im November 2008 den ersten Entwurf einer neuen Richtlinie veröffentlicht, die zum Schutz von Tieren beitragen soll, die für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten werden. Die geplante neue Richtlinie soll die derzeit gültigen Vorschriften, die bereits 22 Jahre alt sind, ersetzen.
Der Entwurf enthält einige wichtige Verbesserungen gegenüber der alten Richtlinie:
- Es sollen auch Tierversuche im Bereich der Grundlagenforschung oder der Lehre erfasst werden. Bislang galten die Vorgaben nur für Tierversuche, die für die Herstellung und Sicherheitsprüfung von Produkten durchgeführt werden.
- EU-weit soll ein einheitliches Genehmigungsverfahren mit einer ethischen Bewertung eingeführt werden.
- Eine rückwirkende Qualitätsprüfung von Tierversuchen ist vorgesehen.
- Sehr belastende Tierversuche, die länger andauern, sollen verboten werden.
- Die Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen soll vorgeschrieben werden.
Einige dieser Regelungen würden über die Maßgaben des deutschen Tierschutzgesetzes hinausgehen - für uns Tierschützer jedoch, die ein schnelles Ende aller Tierversuche fordern, nicht weit genug. Den vollständigen Entwurf können Sie im Download-Kasten unter "Weiterführende Links" einsehen. |
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Europäisches Parlament weicht Vorschläge weiter aufIm Mai 2009 verabschiedete das Europäische Parlament in 1. Lesung ein Paket mit Änderungsvorschlägen, die zu einer weiteren gravierenden Verschlechterung der neuen Tierversuchsregelungen führen würden. So soll nach deren Vorstellung das Genehmigungsverfahren sowie die rückwirkende Bewertung nur für ein Bruchteil aller Versuche gelten und Beschränkungen von Versuchen an Affen wieder rückgängig gemacht werden.
Lediglich bei der Forderung nach mehr Förderung für die Alternativmethodenforschung und eine EU-Institution zur Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden hat sich das Parlament für klarere und weitergehende Vorschriften als die Kommission ausgesprochen.
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Wir bleiben dranDas gesamte Gesetzesverfahren wird vermutlich schon 2010 abgeschlossen sein. Derzeit finden bereits Verhandlungen für einen endgültigen Text zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und EU-Ministerrat statt. Wir haben uns im Rahmen dieses Verfahrens auch in der Vergangenheit schon mehrmals beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für strengere EU-weite Regelungen eingesetzt. Die für diese Richtlinie zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben wir ebenfalls über unsere Forderungen informiert. Auf europäischer Ebene stehen wir, gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments, mit Vertretern des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission in Kontakt.
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