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Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie: Entscheidung über Leben und Tod von Millionen von Tieren |
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Die EU-Tierversuchsrichtlinie ist im November 2010 in Kraft getreten. Damit fiel der Startschuss für die Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der daraufhin jetzt anstehenden Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes die Tierversuchsregelungen, die derzeit national gültig sind, nicht abgeschwächt werden und dass strengere EU-Vorschriften vollumfänglich übernommen werden. Die Inhalte der neuen Richtlinie zur Nutzung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken bleiben leider weit hinter den Erwartungen zurück:
- Primaten dürfen weiterhin nahezu uneingeschränkt in Versuchen eingesetzt werden.
- Verfügbare tierversuchsfreie Methoden müssen nicht verpflichtend eingesetzt werden.
- Das Genehmigungsverfahren weist gravierende Mängel auf.
- Neuerdings soll es den Mitgliedstaaten nicht mehr möglich sein, strengere nationale Regelungen zu erlassen.
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Forderungen für eine nationale UmsetzungAuch wenn wir weiter das Ziel verfolgen, Tierversuche ganz abzuschaffen, müssen wir uns nun mit dieser konkreten Richtlinie auseinandersetzen und den bestmöglichen Schutz für die Tiere herausholen. Die EU-Vorschriften bieten an manchen Stellen juristischen Spielraum, den wir in den bevorstehenden Verhandlungen voll ausschöpfen werden. Wir haben bereits die Initiative ergriffen und gemeinsam mit anderen führenden Tierschutzorganisationen folgende Kernforderungen für die Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht formuliert:
- Bestimmungen zum Schutz der Tiere, die im deutschen Tierschutzgesetz strenger formuliert sind als in der EU-Tierversuchsrichtlinie, wie das Verbot von Tierversuchen für die Entwicklung von Waschmitteln, Tabakerzeugnissen oder Waffen, müssen beibehalten werden.
- Zur Umsetzung der europäischen Bestimmungen in deutsches Recht muss ein neues Tierversuchsgesetz geschaffen werden. Sein Ziel muss letztlich die Abschaffung von Tierversuchen sein.
- Alle Tierversuche muss die zuständige Behörde genehmigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- gewissenhafte ethische Bewertung anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs (noch zu erstellen)
- Versuche an Menschenaffen, wie Schimpansen, sind ausnahmslos zu verbieten; für alle Affenversuche muss ein grundsätzliches Verbot gelten
- schwer belastende Versuche müssen ohne Ausnahme verboten werden
- alle Tierversuchsprojekte müssen veröffentlicht und rückblickend bewertet werden
- Um die Genehmigungsbehörden zu unterstützen und eine Forschung ohne Tierversuche zu fördern, muss mithilfe anerkannter Tierschutzorganisationen ein zentrales Kompetenzzentrum eingerichtet werden.
- Methoden, die Tierversuche ersetzen oder die Zahl der verwendeten Tier und/oder deren Leiden verringern, müssen verpflichtend eingesetzt werden, sobald sie verfügbar sind.
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Wir bleiben dranNachdem wir uns bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit unseren europäischen Dachorganisationen, Eurogroup for Animals und European Coalition to End Animal Experiments, für strenge EU-Regelungen eingesetzt haben, werden wir unseren Forderungen nun auch gegenüber der Bundesregierung erneut Gehör verschaffen.
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