|

Pressemeldung Dezember 2008 |
|
|
19.12.08Affenversuche in Bremen gehen vorerst weiter – Tierschutz setzt auf Entscheidung im HauptverfahrenDer Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bedauern die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichtes vom heutigen Tage, die Affenversuche an der Universität Bremen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren zu gestatten. Jetzt müsse in diesem Hauptverfahren dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
„Es ist höchst bedauerlich, dass das Leid der Affen an der Universität Bremen nun doch noch kein Ende hat. Eigentlich schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass kein Tierversuch ohne behördliche Genehmigung stattfinden darf. Aber genau das passiert jetzt“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins.
Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung zwar hervorgehoben, dass der Ausgang des Hauptverfahrens noch vollkommen offen sei. Dieses betrifft die Klärung, ob die Entscheidung der Bremer Gesundheitsbehörde, die Versuche nicht mehr zu genehmigen, rechtens ist. Jedoch hat das Gericht den Interessen der Universität Bremen Vorrang eingeräumt. Es erlaubte daher die Fortsetzung der Versuche erst einmal, stellte allerdings klar, dass keine neuen Tiere eingesetzt werden dürfen.
Das Gericht hat die weitere Gestattung der Versuche auch damit begründet, dass selbst seit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz die Versuche in Bremen genehmigt worden seien. Apel verweist darauf, dass die Behörde aber bereits 2005 diese Versuche nur mehr noch mit strengen Auflagen genehmigt hatte. Unter anderem waren die Tierzahlen drastisch reduziert worden. Die Universität habe jedoch auf stur geschaltet und in keiner Weise Lehren daraus gezogen.
„Die Universität hat nun insbesondere materielle Argumente – nämlich den Wegfall von Forschungsgeldern – ins Feld geführt. Hier wurden Millionenverluste an die Wand gemalt, und das hat offenbar Eindruck gemacht. Aber spätestens im Hauptsacheverfahren darf Geld keine Rolle mehr spielen. Dann geht es darum, was ethisch vertretbar ist und welche Bedeutung das Staatsziel Tierschutz hat. Und dann haben wir die besseren Argumente“, so Apel abschließend.
|
Mehr zu diesem Thema:
|
|
|
|
|
|

 |
| Spenden-Hotline
|
|
| |
 |
| Jeder Euro hilft.
|
|
| |
 | | |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Ganz einfach: Online Mitglied werden.
|
|
| |
 |
| Sortiert nach Postleitzahl oder Ortsname.
|
|
| |
 |
| Verschiedene Firmen sammeln widerrechtlich Kleiderspenden im Namen des Deutschen Tierschutzbundes.
|
|
| |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Unsere aktuellen Videos mit Tierschutz-Infos
|
|
| |
 |
| Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.
|
|
| |
 |
| Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
|
|
| |
 | | |
 |
| SpendenkontoSparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar. Gemeinnützigkeit anerkannt. Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
|
|
| |
|

|