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Pressemeldung November 2008

 
 

11.11.08

Deutscher Tierschutzbund fordert Verbandsklagerecht für seriöse Tierschutzverbände in Sachsen

Morgen berät der Sächsische Landtag über einen von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Sachsen fordern aus diesem Anlass, über die Parteigrenzen hinweg zu einer Einigung zu kommen.
 
„Nur mit einem Klagerecht für seriöse Tierschutzverbände ist sicherzustellen, dass der Tierschutz im Land richtig vollzogen wird. Diesem Anliegen darf sich niemand verweigern“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
 
Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Sachsen  erinnern daran, dass der Tierschutz genau wie der Umweltschutz im Grundgesetz verankert ist. Anders als im Umweltschutz kann die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen aber nicht vor Gericht überprüft und durchgesetzt werden. „Während Tiernutzer gegen alles und jeden klagen dürfen, können Tierschützer nicht einmal in Fällen schlimmster Tierquälerei einschreiten“, erklärt Apel.
 
Im Oktober 2007 hat Bremen als erstes Bundesland auf die Schräglage im Tierschutzrecht reagiert und eine Klagemöglichkeit für anerkannte Tierschutzverbände eingeführt. „Was in Bremen unumgänglich war, kann auch in Sachsen nicht unterbleiben“, so Apel. „Wir fordern alle Verantwortlichen auf, parteipolitische Scheuklappen fallen zu lassen und sich auf einen verfassungsgemäßen Tierschutzvollzug mit Klagerecht zu einigen. Über kurz oder lang muss und wird es die Tierschutzklage bundesweit geben. Die Länder müssen jetzt handeln, um dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen“, so Apel.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Das Tierschutz-Klagerecht
Kampagne Ich kann nicht klagen
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