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Handel mit Robbenprodukten |
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Nachdem die Mehrheit der Parlamentarier im EU-Parlament sich bei der Abstimmung am 5. Mai 2009 für ein Importverbot für Robbenprodukte ausgesprochen hatte, stimmten Ende Juli in Brüssel auch die Vertreter der EU-Staaten dem neuen Gesetz zu. Ende Oktober 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die vollständige Regelung wäre eigentlich am 20. August 2010 in Kraft getreten.
Doch in letzter Minute hat der Europäische Gerichtshof wegen neuer rechtlicher Einwände die Regelung ausgesetzt. Insgesamt 16 Organisationen und Personen hatten gegen das Handelsverbot für Robbenprodukte geklagt, darunter Unternehmen wie die Canadian Seal Marketing Group in Quebec, Jäger sowie die Vereinigungen der arktischen Ureinwohner Inuit in Kanada und Grönland.
Bis zum 7. September haben die Kläger Zeit ihre Argumentation einzureichen - dann entscheidet das Gericht neu über die Regelung. |
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Geplantes VerbotEin wirksames Verbot würde den weltweiten Handel mit Robbenprodukten entscheidend schwächen und der grausamen kommerziellen Jagd damit hoffentlich ein baldiges Ende setzen. Nach der neuen Verordnung dürfen keine Robbenprodukte mehr in Europa auf den Markt gebracht werden, es sei denn, sie stammen von den arktischen Ureinwohnern Inuit, die keine kommerzielle Robbenjagd betreiben. Das Verbot würde für sämtliche Robben-Produkte gelten, darunter auch Öle, Häute und Tran, der in Kosmetik oder Medizin verwendet wird.
In den letzten Jahren wurden immer noch Felle, Fleisch und Fett von Robben nach Europa importiert. Das jährliche Handelsvolumen der Pelze allein in Deutschland betrug etwa eine Million Euro, im Jahr 2005 wurden 459,8 Tonnen Robbenfellprodukte nach Deutschland importiert. EU-weit war bislang nur der Import der Felle der neugeborenen Robben, die als whitecoats (Weißmäntelchen) oder bluebacks (Blaurücken) bezeichnet werden, verboten.
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Vom Entwurf zum GesetzNach zweijährigem Vorlauf hatte die EU-Kommission am 23. Juli 2008 einen Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen in der EU vorgelegt. Dieser Entwurf erfüllte jedoch nicht die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes nach einem vollständigen Handelsverbot, denn er ließ neben den akzeptablen Jagdrechten der Inuit weitere Ausnahmen zu: Wenn in einem Land Rechtsvorschriften oder andere Anforderungen sicher gewährleisteten, dass die Robben unter Vermeidung unnötiger Schmerzen und Qualen getötet werden, dürfen aus diesem Land Robbenprodukte importiert werden.
Diese Ausnahmeregelung hätte den Zweck des Gesetzes ausgehöhlt. Es gibt aus Tierschutzsicht keine Anforderungen, die eine schmerz- und qualfreie Jagd gewährleisten können.
Der EU-Binnenmarktausschuss sah dies ähnlich und sprach sich Anfang März 2009 für ein komplettes Verbot, lediglich mit Ausnahmeregelungen für von Inuit getötete Robben aus.
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