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Pressemeldung Mai 2008

 
 

29.05.08

Europäische Chemikalienagentur nimmt Arbeit auf: Deutscher Tierschutzbund fordert Stopp von Tierversuchen


Am 1. Juni nimmt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ihre Arbeit auf. Dann beginnt die europaweite Registrierung von Chemikalien nach der EU-Verordnung 1907/2006 – das sogenannte REACH-Programm (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen Daten zu den von ihnen hergestellten Chemikalien einreichen. Die ECHA prüft in Abstimmung mit den entsprechenden nationalen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates, ob hierfür Tierversuche durchgeführt werden sollen. In Deutschland sind dafür die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt zuständig. In einem aktuellen Schreiben wendet sich der Deutsche Tierschutzbund an diese und sämtliche Behörden, die grundsätzlich für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind. Darin fordert der Verband, dass alles getan werden müsse, um Tierversuche zu vermeiden. Insbesondere müsse auf die Fachkompetenz des BfR mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) zurückgegriffen werden. „REACH darf nicht zum Massengrab für Millionen von Versuchstieren werden – alle verfügbaren Alternativmethoden müssen berücksichtigt werden“, so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz.  
 
Trotz jahrelanger massiver Proteste des Deutschen Tierschutzbundes und seiner europäischen Partner steht nun die millionenfache Vergiftung von leidensfähigen Säugetieren im Rahmen der REACH-Verordnung vor der Tür: „Wir hatten auf eine vollkommen tierversuchsfreie Datenerhebung gedrängt. Diese Möglichkeit hat die Europäische Kommission verworfen“, klagt Rusche an. Jetzt müssten aber zumindest all diejenigen Regelungen in REACH umgesetzt werden, die helfen, Tierversuche zu vermeiden und für die wir hart gekämpft haben,. Dazu gehöre, dass einmal gewonnene Daten von Unternehmen gegenseitig genutzt werden könnten, um tausende von sinnlosen Doppelversuchen zu vermeiden. Darüber hinaus müssten alternative Testmethoden und –strategien zum Einsatz kommen. Solche Methoden stünden mit Zellkulturverfahren und Computermodellen zur Verfügung.
 
Laut Artikel 25 der REACH-Verordnung sind Tierversuche nur als „letzte Maßnahme“ durchzuführen. „Wir sehen aber nicht nur die Chemikalienbehörden in der Pflicht, von vorneherein darauf zu verzichten neue Tierversuchsdaten zu verlangen und die Anwendung von Alternativmethoden zu ermöglichen. In Deutschland landet jedes einzelne Tierversuchsvorhaben auf dem Tisch einer hierfür zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese Behörden tragen nun eine noch größere Verantwortung für Millionen von Tieren – insbesondere da der Tierschutz in Deutschland seit 2002 als Staatsziel in der Verfassung verankert ist“, bekräftigt Rusche.
 
 
 

 
  Mehr zu diesem Thema:
EU-Chemiekalienpolitik REACH
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