|

Pressemeldung März 2008 |
|
|
12.03.08Tierschutz in den schwarz-grünen Koalitionsgesprächen: Tierschützer fordern Verbandsklage in Hamburg Anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, die nach Medienberichten in den nächsten Tagen fortgeführt werden sollen, drängt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinem Hamburger Landesverband darauf, dass nach Bremen auch Hamburg das Klagerecht im Tierschutz einführt. „Was in Bremen möglich war, kann in Hamburg nicht zuviel verlangt sein“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Seit dem 1. August 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz. Wenn sich Tierhalter, Tiernutzer oder Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen seriöse Tierschutzorganisationen das Recht haben, diesen Schutz einzuklagen. Bislang können nur Tierhalter bzw. Tiernutzer die Gerichte anrufen: Ein Tierhalter kann klagen, wenn ihm die Tierschutzauflagen nicht passen oder ein Tierexperimentator, wenn ihm die Behörde einen Versuch untersagen will. Wer "weniger Tierschutz" durchsetzen will, der darf klagen, so Apel und weiter: „Das Staatsziel Tierschutz ist ohne Verbandsklagerecht ein zahnloser Tiger“.
In Bremen trat das Tierschutzklagerecht am 6. Oktober 2007 in Kraft, nur wenige Monate nach dem Amtsantritt der dortigen, rot-grünen Regierungskoalition. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Hamburger Landesverband haben die Parteispitzen der Hamburger CDU und der GAL aufgefordert, dem Bremer Vorbild zu folgen. „Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und das Tierschutzempfinden der Bevölkerung sollten Verpflichtung genug sein, um erfahrenen Tierschutzverbänden auch in Hamburg die Möglichkeit zu geben, die Einhaltung geltender Tierschutzbestimmungen gerichtlich prüfen zu lassen“, so Apel. Das gelte unabhängig von der politischen Farbenlehre.
Die Tierschutzverbände gehen davon aus, dass die Einführung der Verbandsklage in Hamburg auch bundespolitische Auswirkungen hat. Wenn ein weiteres Bundesland das Klagerecht verwirklicht, könnten sich auch die anderen Bundesländer und der Bund der Tierschutzklage nicht länger verweigern.
|
Mehr zu diesem Thema:
|
|
|
|
|
|

 |
| Spenden-Hotline
|
|
| |
 |
| Jeder Euro hilft.
|
|
| |
 | | |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Ganz einfach: Online Mitglied werden.
|
|
| |
 |
| Sortiert nach Postleitzahl oder Ortsname.
|
|
| |
 |
| Verschiedene Firmen sammeln widerrechtlich Kleiderspenden im Namen des Deutschen Tierschutzbundes.
|
|
| |
 |
|
| |
 | | |
 |
| Unsere aktuellen Videos mit Tierschutz-Infos
|
|
| |
 |
| Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.
|
|
| |
 |
| Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
|
|
| |
 | | |
 |
| SpendenkontoSparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar. Gemeinnützigkeit anerkannt. Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
|
|
| |
|

|