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EU-Bericht zu Tierschutzaspekten der Robbenjagd |
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Bericht der EFSA (European Food Safety Authority) über Tierschutzaspekte beim Töten und Häuten von Robben2006 hatten sowohl der Europarat, als auch das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag ein Verbot des Handels mit Robbenprodukten gefordert. Die EU-Kommission hatte daraufhin die EFSA (European Food Safety Authority) beauftragt, einen wissenschaftlichen Bericht über die Tierschutzaspekte beim Töten und Häuten von Robben zu verfassen. Dieser Bericht wurde am 6. Dezember 2007 verabschiedet und anschließend veröffentlicht. |
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Der EFSA-Bericht stellt fest:
Die Robbenjagd findet vor allem in der Arktis und im Süden Afrikas statt.
- etwa 750.000 Robben werden jedes Jahr für kommerzielle Zwecke getötet und gehäutet
- 60 Prozent der Jagd wurden im Jahr 2006 von Kanada, Grönland und Namibia durchgeführt
- in Kanada werden hauptsächlich Robben getötet, die einen bis dreieinhalb Monate alt sind
- in der Praxis scheinen viele Robben mit vermeidbaren Schmerzen, Stress und Angst getötet zu werden
- verletzte Robben können fliehen und verloren gehen; sie leiden und können oft nicht in der Wildnis überleben
- vor dem Entbluten und Häuten wird nicht immer die Bewusstlosigkeit bzw. der Tod des Tieres überprüft - es kommt vor, dass Robben den Häutungsschnitt spüren und bei vollem Bewusstsein verbluten
- bestimmte Tötungsmethoden müssen als inhuman bezeichnet werden und sollten nicht angewendet werden, z.B. die Tötung durch Ersticken beimRobbenfang unter Wasser
- Robben sollten vor Handlungen geschützt werden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Stress, Angst und weitere Leiden verursachen
- Tod oder irreversible Bewusstlosigkeit sollte direkt nach einem Tötungsversuch und vor dem Ausbluten und Häuten überprüft werden; Kriterien für diese Prüfung müssen aber erst noch gefunden werden
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Tierschutz ist nicht zu gewährleistenDer Bericht der EFSA zeigt: Der Schutz des Einzeltieres kann bei der Jagd nicht gewährleistet werden. Die Robbenjagd muss aus Gründen des Tierschutzes umgehend beendet werden. Als ersten Schritt sollten sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung den Handel mit Robbenprodukten verbieten.
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