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Pressemeldung September 2007

 
 

19.09.07

Hohe Erwartungen, bundespolitisches Signal: Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in Bremen vor Durchbruch

Die Bremische Bürgerschaft wird morgen über die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage auf Landesebene beraten und beschließen. Die Bürgerschaft folgt damit dem Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“, den der Bremer Tierschutzverein gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund initiiert hatte.
 
„Wir sind froh, dass die Mehrheit der Bremer Bürgerschaft endlich ein Signal setzen will. Das Verbandsklagerecht auf Landesebene wäre ein wichtiger Schritt“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins, vor der mit großen tierschützerischen Erwartungen verbundenen morgigen Beschlussfassung. Apel ist zudem erfreut, dass ein weiterer Antrag, der morgen zur Abstimmung vorliegt, ausdrücklich eine Bundesratsinitiative fordert, die durch die Bremer Landesregierung eingebracht werden soll.
 
Der Gesetzentwurf, der von der rotgrünen Regierungskoalition morgen in die Bürgerschaft eingebracht wird, sieht vor, dass anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen können („Feststellungsklage“). Stellt das Gericht fest, dass die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss sie dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen.
 
Mit der morgigen Entscheidung greift die Bremische Bürgerschaft ausdrücklich den vom Bremer Tierschutzverein initiierten Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ auf. und setzt damit ein Zeichen für den Tierschutz insgesamt in Bremen. Mehr als 15.000 wahlberechtigte Bremerinnen und Bremer haben den Antrag unterzeichnet.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Das Tierschutz-Klagerecht
Kampagne Ich kann nicht klagen
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