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Europa |
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Immer mehr Gesetze und Vorschriften, die in Deutschland gelten, werden auf EU-Ebene erlassen oder angestoßen. Das betrifft auch den Tierschutz. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Es ist Anwalt und Sprachrohr von rund 500 Millionen EU-Bürgern aus 27 Ländern.
Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europaparlament immer mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte erhalten. Seine Kompetenzen werden in den kommenden Jahren noch wachsen. Schon heute ist das Parlament dem Ministerrat - also dem Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten - bei etwa zwei Drittel aller Gesetzgebungsverfahren gleichgestellt. Das heißt, das Europaparlament kann sehr viele Regelungen maßgeblich mitbestimmen. Dies gilt beispielsweise für Regelungen, die die Tierversuche betreffen, wie die Tierversuchsrichtlinie, Kosmetikrichtlinien und die Chemikalienpolitik. |
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Einfluss des EU-ParlamentsBei Tierschutzbestimmungen, die in den Bereich der Agrarpolitik fallen, wie die landwirtschaftliche Tierhaltung oder Tiertransporte, kann das Parlament noch nicht voll mitentscheiden. Es gibt aber Empfehlungen ab, und natürlich können die Abgeordneten auch informell durch Gespräche oder Petitionen auf die Entscheidung des Ministerrates Einfluss nehmen. So hat das Parlament maßgeblich dazu beigetragen, dass die Exportsubventionen für Schlachttiere abgeschafft wurden. Auch gegen die Käfighaltung von Legehennen, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung und sogar gegen den Stierkampf hat sich das Parlament wiederholt ausgesprochen. Seit der Europa im Juni 2009 entsendet Deutschland 99 von insgesamt 736 Abgeordneten in das Europaparlament - mehr als jeder andere EU-Staat. Dies zeigt den großen Einfluss, den EU-Wähler in Deutschland nehmen können - auch für den Tierschutz. |
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Vertrag von LissabonAm 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Zur Regelung des Tierschutzes haben sich die Regierungen darauf verständigt, das "Amsterdamer Protokoll" zum Tierschutz als einen eigenständigen Artikel im Vertragswerk zu verankern:
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe. (Artikel 13 des Vertragsteiles über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Die Tatsache, dass der Tierschutz im Lissaboner Vertrag Berücksichtigung findet, ist einerseits zwar erfreulich, andererseits bedeutet diese Formulierung aber auch, dass der Tierschutz auch künftig kein echtes Unionsziel ist und es in der EU keine eigenständige Tierschutzpolitik geben soll, mit der Tiere um ihrer selbst willen geschützt werden.
Einzelne Aspekte des Tierschutzes sollen, wie bisher, nur dann thematisiert werden, wenn sie in einem der anderen Politikbereiche, von der Landwirtschaft bis zur Raumfahrt „zufällig" eine Rolle spielen. Ein umfassender Schutz von Tieren in der Landwirtschaft oder in der Forschung durchzusetzen, ist damit auch künftig sehr schwierig. Wichtige Bereiche, wie die Haltung von Heimtieren, der Umgang mit Ketten- oder Straßenhunden in Ost- und Südeuropa oder der Stierkampf in Spanien bleiben weiterhin sogar ganz ausgeklammert.
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