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Pressemeldungen November 2006 |
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17.11.06Konsequent und angemessen: Land Rheinland-Pfalz reicht Normenkontrollklage gegen Legehennenverordnung ein Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat angekündigt, gegen die vom Bundesrat im April beschlossene Legehennenverordnung die Normenkontrollklage einzureichen. Der Beschluss soll am Dienstag in der Kabinettssitzung fallen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Entscheidung und kündigt Unterstützung an. Zudem werden die anderen Bundesländer, die sich bisher ebenfalls für ein Käfigverbot ausgesprochen haben, aufgefordert, sich der Normenkontrollklage anzuschließen. Auch die Bundesregierung muss reagieren und die Sachlage neu bewerten, fordert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Schon 1999 hat das Bundesverfassungsgericht der Normenkontrollklage des Landes Nordrhein-Westfalen zugestimmt und die Käfighaltung von Legehennen für tierschutzwidrig erklärt. Der Käfig, den der Bundesrat im April beschlossen hat, stellt zu den bisher verwendeten Haltungssystemen keinen Unterschied dar. Die Tiere können ihre artgerechten Bedürfnisse nicht ausleben.
„Die Normenkontrollklage ist konsequent und sie wird erfolgreich sein. Käfig bleibt Käfig, die Tierqual verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Staatsziel Tierschutz“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Apel dankt ausdrücklich dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und seiner Landesministerin Margit Conrad, die sich schon in der Sitzung des Bundesrates im April dieses Jahres für ein Beibehalten des Käfigverbotes ab 31.12.2006 eingesetzt haben und dem Deutschen Tierschutzbund (bzw. dem Präsidenten persönlich) schon sofort nach der Abstimmung die Prüfung einer Normenkontrollklage zugesagt hatten.
Mit einer Ländermehrheit wurde das bereits beschlossene Verbot gekippt und die Qualhaltung im Käfig über den 31.12.2006 hinaus weiter zugelassen. Die Länder Bremen und Berlin aber hatten sich in der Bundesratssitzung im April wie Rheinland-Pfalz weiter für ein Verbot der Käfighaltung ausgesprochen. Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten sich der Stimme enthalten. Der Deutsche Tierschutzbund fordert diese Länder nun auf, sich der Normenkontrollklage anzuschließen. „Das unterstreicht die Eilbedürftigkeit, die hier notwendig ist. Es darf nicht zugelassen werden, dass Millionen Hühner gegen alle Vorgaben des Tierschutz- und Grundgesetzes weiter eingepfercht werden. Auch die Bundesregierung muss nun umdenken“, so Apel.
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