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Studie belegt: Medizinischer Nutzen dient als Alibi für Tierversuche

 
 
Erschienen in du und das tier 4/06, S. 40 - 41 PDF-Version
 
Die Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes hat sich an einer Langzeitstudie beteiligt, in der Anspruch und Wirklichkeit der tierexperimentellen Forschung an drei bayrischen Universitäten untersucht wurden. Die Bilanz ist aus der Sicht des Tierschutzes eine Bankrotterklärung für das gesetzliche Genehmigungsverfahren für Tierversuche in Deutschland. Abhilfe ist dringend notwendig.
 
Tierversuche sind umstritten. Tierschützer lehnen sie aus ethischen Gründen ab. Aber auch aus wissenschaftlicher Sicht wird immer wieder Kritik geäußert. So zum Beispiel auch im Falle des Test-Medikamentes TGN 1412 der Firma TeGenero. Der Medikamententest sorgte kurzlich für Schlagzeilen, weil sechs menschliche Probanden lebensbedrohlich erkrankten. Die Menschen erkrankten trotz unbedenklicher Tierversuchsergebnisse im Rahmen der klinischen Mittel-Erprobung. Die Frage nach der Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen wurde damit in dramatischer Weise in die Öffentlichkeit getragen.
 
Wissenschaftler versprechen oft Bahn brechende Erfolge für den medizinischen Fortschritt, wenn sie die ethische Notwendigkeit der von ihnen beantragten Versuche begründen sollen. Genehmigungsbehörden vertrauen diesen Verheißungen und bewilligen die Durchführung der Versuche fast ausnahmslos.
 
Ob ein Tierversuch tatsächlich den Nutzen geliefert hat, der versprochen wurde und damit unerlässlich war, lässt sich nur rückblickend bewerten. Dabei ist zu untersuchen, ob die in Aussicht gestellten Ziele nach Abschluss der Versuche erreicht wurden und ob die Ergebnisse in der Fachwelt Beachtung gefunden und im Idealfall zu einer neuen Therapie bei der Behandlung von Krankheiten geführt haben. In der Praxis bedeutet diese retrospektive Analyse eine langwierige und aufwändige Literaturstudie.
 
Die Akademie für Tierschutz beteiligte sich an einer solchen Studie[1]. Sämtliche Forschungsvorhaben mit Tierversuchen der Universitäten Würzburg, Regensburg, Bayreuth und Erlangen-Nürnberg zwischen 1991 und 1993 wurden ausgewertet, um zu sehen, welchen medizinischen Nutzen sie erbracht hatten. In allen 51 Versuchsanträgen war versprochen worden, dass die Tierversuche zu einer neuen Therapie beitragen würden. Um dies zu prüfen, wurde im Rahmen der Studie ermittelt, inwieweit die Projekte bis 2004 in wissenschaftlichen und medizinischen Fachjournalen zitiert wurden.
 
Die Ergebnisse, die sich auf die Analyse von mehr als 1.000 Fachartikeln stützen, beweisen, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen: Gerade einmal in 0,3 % aller untersuchten Versuchsvorhaben gelang die Übertragung von Tierversuchsergebnissen auf den Menschen. Doch selbst aus diesen Forschungsvorhaben resultierte nach zehn Jahren keinerlei klinische Therapie. Und dies, obwohl genau diese in den damaligen Tierversuchsanträgen in Aussicht gestellt wurde.
 
In einer eigenen Studie „Nerv getroffen: Hirnforschung mit Tierversuchen – zum Wohle des Menschen?“ (2001)  begutachtete der Deutsche Tierschutzbund Tierversuchsprojekte im Bereich der Hirnforschung an der Universität Bremen über den Zeitraum von zehn Jahren. Auch hier konnte nachgewiesen werden, dass die durchgeführten Tierversuche lediglich biologische Detailkenntnisse ergaben, der medizinische Nutzen jedoch ausgeblieben ist.
 
Diese Studien verdeutlichen unmissverständlich, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Genehmigung von Tierversuchen und deren Umsetzung völlig unzulänglich sind. Neben konkreten Änderungen der Genehmigungspraxis (wie z.B. eine ausgewogenere Besetzung der Ethikkommissionen, welche die Genehmigungsbehörden beraten) fordert der Deutsche Tierschutzbund, dass Tierversuche und Genehmigungsverfahren einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Im Einzelfall muss auch die Möglichkeit bestehen, die Rechtmäßigkeit eines Tierversuches vorab durch ein Gericht prüfen zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund befürwortet daher die Einführung des Verbandsklagerechtes für seriöse Tierschutzorganisationen.
 
Bei seinem Kampf gegen Tierversuche hat der Deutsche Tierschutzbund aufgrund dieser Studie einen starken Verbündeten gefunden: Der Bund der Steuerzahler kritisierte in einer gemeinsamen Pressekonferenz, in der die Ergebnisse der Studie der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, dass durch Tierversuche insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung Millionen an Steuergeldern verschwendet werden. Dies sei staatlich geförderte Tierquälerei.
[1] Lindl, Toni; Völkel, Manfred und Kolar, Roman: Tierversuche in der biomedizinischen Forschung . Eine Bestandsaufnahme der klinischen Relevanz von genehmigten Tierversuchsvorhaben: Nach 10 Jahren keine Umsetzung in der Humanmedizin nachweisbar. ALTEX 22, 3/05

 
  Mehr zu diesem Thema:
Tierversuche
 
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Medizinischer Nutzen dient als Alibi für Tierversuche
 
 

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