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Pressemeldungen Juli 2006 |
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18.07.06Brunos Tod soll die Gerichte weiter beschäftigen: Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens eingereichtDer Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Bayern haben bei der Staatsanwaltschaft München Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Todesschusses auf den Braunbär JJ1, genannt Bruno, gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurze Zeit nachdem die Strafanzeige gestellt wurde, die Einstellung aller Verfahren verkündet. Der Deutsche Tierschutzbund hat u. a. Zweifel daran, dass diese Zeit reichte, um alle angezeigten Straftatbestände eingehend genug zu prüfen und zu bewerten. Um die Ermittlungen wieder aufzunehmen, wurde zum nächsten juristischen Mittel gegriffen.
„Der Tod Brunos darf nicht im Sinne eines juristischen Eilverfahrens ohne Hauptsacheprüfung erledigt werden. Hier geht es um eine Grundsatzklärung wie mit strengen tier- und artenschutzrechtlichen Vorschriften umzugehen ist, auch damit die Behörden zukünftig bei Artenschutzprojekten angemessen reagieren. Die Ermittlungen müssen weiter gehen, wir wollen 100% Aufklärung. Die Welt zu Gast bei Tierfreunden. Für Bruno galt das leider nicht, für die Zukunft muss es aber gelten“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Zum Hintergrund der Strafanzeige: Die Tötung eines Wirbeltieres muss die absolut letzte zu ergreifende Möglichkeit sein. Dies muss umso mehr gelten, wenn es sich dabei um ein Exemplar der vom Aussterben bedrohten Arten handelt. Diese Zwangslage lag aber im Fall JJ1 / Bruno nicht vor. Zwei Tage vor der Schussabgabe war der Bär in leicht zugänglichem Gelände über Stunden von Zeugen u. a. beim Baden beobachtet worden. Die Polizei war laufend informiert, die zuständige Behörde hätte einen bereit stehenden, erfahrenen Narkoseschützen herbeiholen und den Lebendfang probieren können. Der Deutsche Tierschutzbund hat stets betont, dass Menschenschutz vor Tierschutz geht. Aber gerade im Fall dieses Bären stellte sich diese Frage nicht. Es lag keine Notstandslage vor. Die weitere Begründung: Die Regierung von Oberbayern beruft sich in ihrer Allgemeinverfügung vom 23.06.2006 auf die Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechtes zur Abwehr unzumutbaren gemeinwirtschaftlicher Schäden. Solche sind aber nicht zu erkennen. Auch war bis dato kein Menschenleben durch Bruno bedroht worden.
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