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Pressemeldung April 2009

 
 

02.04.09

Biopatente: Deutscher Tierschutzbund unterstützt hessische Bundesratsinitiative gegen Patente auf Pflanzen und Tiere

Morgen berät der Bundesrat erstmals über den Entschließungsantrag des Landes Hessen zur Änderung des EU-Biopatentrechts. Demnach sollen Patente auf Tiere und Pflanzen, die auf konventionellen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen, künftig ausgeschlossen werden. "Wir begrüßen diesen Vorstoß und fordern alle Bundesländer auf, den hessischen Antrag zu unterstützen", so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz in Neubiberg bei München. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation fordert darüber hinaus auch ein Verbot für die Patentierung genmanipulierter Tiere und Pflanzen.
 
Die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 erlaubt es unter anderem, genmanipulierte Tiere und Pflanzen zu patentieren. Da die Regelung unklar formuliert ist, erteilt das Europäische Patentamt inzwischen aber auch Patente auf Tiere und Pflanzen, die das Ergebnis konventioneller Züchtung sind. Nach Auffassung des Landes Hessen und vieler Verbände droht damit der gesamte Agrarbereich in Abhängigkeit weniger Großunternehmen zu geraten. Auch Ökobetriebe wären davon betroffen. Mit dem Entschließungsantrag zur Änderung der EU-Richtlinie (Bundesrats-Drucksache 266/09) soll nun klargestellt werden, dass konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen nicht patentierbar sind.
 
Die Hessische Landesregierung begründet die Initiative auch damit, dass Tierpatente ethisch nicht vertretbar seien und gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstießen. "Diese Einschätzung teilen wir. Allerdings gilt dies nicht nur für konventionell gezüchtete Tiere, sondern erst recht für Tiere, die mit Hilfe der Gentechnik manipuliert und geschädigt werden", erklärt Rusche. "Wir fordern ein generelles Verbot für Tier - und Pflanzenpatente, also auch für Patente auf genmanipulierte Tiere und Pflanzen."
 
Der Deutsche Tierschutzbund hat schon vor dem Erlass des EU-Biopatentrechts 1998 kritisiert, dass die Europäische Union damit Tür und Tor für neue Patentforderungen öffnet. Diese gefährden nach Ansicht der Tierschützer nicht nur die Existenz kleiner und mittlerer Zuchtbetriebe, sondern verstoßen zugleich gegen das moralische Empfinden der Bevölkerung. „Die aktuelle hessische Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um für klare Verhältnisse zu sorgen und Tierquälerei zu verhindern, muss die Politik jedoch noch einen Schritt weiter gehen und Tier- und Pflanzenpatente generell verbieten", so Rusche.

 
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