Startseite « Aktuelles und Presse « Pressemeldungen « 2009 
Logo: Deutscher Tierschutzbund e.V. Schriftzug: Deutscher Tierschutzbund e.V.
SpendenSitemapFAQ
Startseite
Aktuelles und Presse
Pressemeldungen
Podcast
Newsletter
Social Web
Film: Tiere brauchen Schutz
Adressen von Politikern
E-Cards
Termine
TV-/Radio-Tipps
Aktiv werden
Themen
Kampagnen und Aktionen
Publikationen
Wir über uns
Kontakt

Akademie für Tierschutz
Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld
Jugendportal
Kinderportal
Deutsches Haustierregister

   Newsletter

 
 
 

Aktuelles und Presse

Pressemeldung März 2009

 
 

16.03.09

Deutscher Tierschutzbund und Bremer Tierschutzverein kritisieren Änderung des Bremer Hundegesetzes

Diese Woche stimmt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) über eine Änderung des Bremer Hundegesetzes ab. Auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll das Halten von Hunden bestimmter Hunderassen Bremer Neubürgern und Gästen nicht mehr gestattet sein. Die Parteien beziehen sich auf Unfälle mit Hunden in anderen Bundesländern und wollen die von diesen Hunden ausgehenden Gefahren eindämmen. Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein appellieren mit Nachdruck an die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, diese Gesetzesänderung abzulehnen.
 
„Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine solche Gesetzesänderung, die zudem ein wesentlicher Eingriff in die Eigentums- bzw. Persönlichkeitsrechte zuziehender Hundehalter und Gäste ist. Vorbeugende Maßnahmen sind durch die in Bremen geltenden Regelungen zur Hundehaltung hinreichend gegeben“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins. „Der Änderungsantrag ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Was wir brauchen, sind Regelungen, die zur Entspannung der Situation führen und im Einklang mit dem Tierschutz stehen.“
 
Andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen, verzichten inzwischen auf behördliche Erlaubnisverfahren, die an die Rassenzugehörigkeit eines Hundes anknüpfen. Bremen geht mit der geplanten Gesetzesänderung einen Schritt zurück, so der Deutsche Tierschutzbund. Weder wissenschaftliche Untersuchungen noch Statistiken rechtfertigten eine pauschale Vorverurteilung von Hunden.
 
Die Bundesländer sind durch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004 aufgerufen, ihre Gesetzgebung zur Hundehaltung zu gegebener Zeit zu überprüfen. „Da das Bremer Hundegesetz Ende dieses Jahres ohnehin außer Kraft tritt, ist eine Gesetzesänderung zum derzeitigen Zeitpunkt und in dieser Form nicht nachvollziehbar. Ziel der Politik muss es sein, auf Grundlage abgesicherter Daten Gesetzesänderungen vorzunehmen. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall – in Bremen soll nun willkürlich und unverhältnismäßig anhand einer unbegründbaren Basis entschieden werden. Das wird weder Mensch noch Tier gerecht“, so Apel.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Hunde
vorherige Pressemeldungen
 
 

Aktuelle Infos
 
 
Ihr Anruf hilft Tieren
Spenden-Hotline
 
 
Online spenden
Jeder Euro hilft.
 
 
 
Film: Tiere brauchen Schutz
 
(Kopie 2)
 
 
Mitglied werden
Ganz einfach: Online Mitglied werden.
 
 
Unsere Tierschutzvereine
Sortiert nach Postleitzahl oder Ortsname.
 
 
Warnung vor Kleidersammlern
Verschiedene Firmen sammeln widerrechtlich Kleiderspenden im Namen des Deutschen Tierschutzbundes.
 
 
Aktuelle Pressemeldungen
31.01.12: Tiere und Kälte
30.01.12: Jagd-Messe
26.01.12: Tierheime
25.01.12: Tierschutzinitiative
 
(Kopie 1)
 
 
Video-Podcast
Unsere aktuellen Videos mit Tierschutz-Infos
 
 
Newsletter
Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.
 
 
FAQ zum Tierschutz
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
 
(Kopie 3)
 
 
Spendenkonto
Sparkasse KölnBonn
BLZ 370 501 98
Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Gemeinnützigkeit anerkannt.
Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
 


 
Datenschutz | Impressum | Kontakt | Hilfe Druckversion
© 2012 Deutscher Tierschutzbund e.V.