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Pressemeldung März 2009 |
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16.03.09Deutscher Tierschutzbund und Bremer Tierschutzverein kritisieren Änderung des Bremer Hundegesetzes Diese Woche stimmt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) über eine Änderung des Bremer Hundegesetzes ab. Auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll das Halten von Hunden bestimmter Hunderassen Bremer Neubürgern und Gästen nicht mehr gestattet sein. Die Parteien beziehen sich auf Unfälle mit Hunden in anderen Bundesländern und wollen die von diesen Hunden ausgehenden Gefahren eindämmen. Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein appellieren mit Nachdruck an die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, diese Gesetzesänderung abzulehnen.
„Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine solche Gesetzesänderung, die zudem ein wesentlicher Eingriff in die Eigentums- bzw. Persönlichkeitsrechte zuziehender Hundehalter und Gäste ist. Vorbeugende Maßnahmen sind durch die in Bremen geltenden Regelungen zur Hundehaltung hinreichend gegeben“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins. „Der Änderungsantrag ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Was wir brauchen, sind Regelungen, die zur Entspannung der Situation führen und im Einklang mit dem Tierschutz stehen.“
Andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen, verzichten inzwischen auf behördliche Erlaubnisverfahren, die an die Rassenzugehörigkeit eines Hundes anknüpfen. Bremen geht mit der geplanten Gesetzesänderung einen Schritt zurück, so der Deutsche Tierschutzbund. Weder wissenschaftliche Untersuchungen noch Statistiken rechtfertigten eine pauschale Vorverurteilung von Hunden.
Die Bundesländer sind durch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004 aufgerufen, ihre Gesetzgebung zur Hundehaltung zu gegebener Zeit zu überprüfen. „Da das Bremer Hundegesetz Ende dieses Jahres ohnehin außer Kraft tritt, ist eine Gesetzesänderung zum derzeitigen Zeitpunkt und in dieser Form nicht nachvollziehbar. Ziel der Politik muss es sein, auf Grundlage abgesicherter Daten Gesetzesänderungen vorzunehmen. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall – in Bremen soll nun willkürlich und unverhältnismäßig anhand einer unbegründbaren Basis entschieden werden. Das wird weder Mensch noch Tier gerecht“, so Apel.
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