Startseite « Themen « Wildtiere « Zirkus 
Logo: Deutscher Tierschutzbund e.V. Schriftzug: Deutscher Tierschutzbund e.V.
SpendenSitemapFAQ
Startseite
Aktuelles und Presse
Aktiv werden
Themen
Heimtiere
Tiere in der Landwirtschaft
Wildtiere
Tierversuche
Tier und Recht
Europa
Tierschutz im Ausland
Jugendtierschutz
Kampagnen und Aktionen
Publikationen
Wir über uns
Kontakt

Akademie für Tierschutz
Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld
Jugendportal
Kinderportal
Deutsches Haustierregister

   Newsletter

 
 
 

Themen

Rechtsgrundlagen für die Tierhaltung im Zirkus

 
 


© Abdelrahman/flickr.com

Grundlagen zur Haltung von Tieren in Zirkusbetreiben sind zum einen die allgemeinen Anforderungen durch das Tierschutzgesetz, zum anderen die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachten und Leitlinien. Das Tierschutzgesetz ist zwar rechtsverbindlich, jedoch in den Anforderungen der Tierhaltung zu allgemein abgefasst und bietet dem kontrollierenden Amtstierarzt in der täglichen Praxis kaum eine Orientierung. Im Gegensatz dazu werden in den Gutachten und Leitlinien zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten im Zirkus konkretisiert, jedoch sind sie nicht rechtsverbindlich, allenfalls gerichtsverwertbar.
 
Insbesondere von Bedeutung für die Haltung von Zirkustieren sind die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetreiben oder ähnlichen Einrichtungen“ (Zirkusleitlinie, 2000) und - unter bestimmten Voraussetzungen – das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten).
 
 

Verbot von Wildtieren gefordert

Zu beachten ist, dass nicht zuletzt auf Drängen des Deutschen Tierschutzbundes der Bundesrat im Oktober 2003 die Bundesregierung aufgefordert hatte, unverzüglich eine Rechtsverordnung zu erarbeiten, die das Halten von Tieren wildlebender Arten in Zirkusbetrieben verbieten sollte - und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere. Zudem sollte nach Willen des Bundesrates eine Rechtsverordnung erlassen werden, damit mobile Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zentral erfasst werden können (Zirkusregister). Schließlich forderte der Bundesrat eine Rechtsverordnung zur Kennzeichnung der in mobilen Zirkusbetrieben und Tierschauen vorhandenen Wildtiere sowie zur Art der Durchführung der Kennzeichnung.
 
Bisher wurde 2008 lediglich die Forderung nach der Einrichtung eines Zirkuszentralregisters erfüllt, wobei sich dieses noch immer im Aufbau befindet. Das dringend erforderliche Verbot von Affen, Elefanten und Großbären hat die Bundesregierung bislang nicht umgesetzt.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Zirkus
 
Pressemitteilung
Bundesratsentscheidung über Zirkusregister (29.11.07)
 
 

Weitere Themen
 
(Kopie 1)
 
 
Unverwechselbar
Melden Sie Ihr Haustier beim Deutschen Haustierregister.
Unverwechselbar
 
(Kopie 1)
 
 
Legehennen
In den engen Käfigen können sich die Hennen kaum bewegen.
Legehennen
 
(Kopie 2)
 
 
Exoten
Privat lassen sich Echsen und Co nicht artgerecht halten.
Exoten
 
(Kopie 3)
 
 
Die Tierschutzklage
Wie können Tiere zu ihrem Recht kommen?
Die Tierschutzklage
 
(Kopie 4)
 
 
Schweine
Millionen vegetieren in engen, dunklen Ställen.
 
 
Schweine
 


 
Datenschutz | Impressum | Kontakt | Hilfe Druckversion
© 2012 Deutscher Tierschutzbund e.V.