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Zirkus |
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Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung und Unterbringung. In einem fahrenden Zirkusunternehmen ist eine verantwortbare Haltung von Wildtieren grundsätzlich nicht möglich.
Traditionell sind in den meisten der über 310 in Deutschland umherreisenden Zirkusbetriebe dennoch wildlebende Tierarten zu sehen. Tiger, Löwen, Elefanten, Nashörner, Giraffen, Schlangen, Kängurus – die Palette an mitgeführten Tierarten ist groß. |
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Wildtiere leiden im ZirkusSie leiden massiv darunter,
- dass sie im Schnitt 50-mal im Jahr den Auftritts-Ort wechseln müssen
- dass sie die überwiegende Zeit in kleinen Käfigen zu verbringen,
- dass sie in der Regel nur wenige Minuten am Tag beschäftigt zu werden
- dass sie oft nur mangelhaft tierärztlich versorgt zu sein, da es bundesweit nur wenig spezialisierte Tierärzte für Wildtiere gibt oder sich der Zirkus die Behandlung finanziell nicht leisten kann
- dass den Zirkusbetreibern in vielen Fällen die notwendige Sachkunde fehlt
- dass in der spielfreien Zeit kein festes Winterquartier vorhanden ist. Nur etwa jedes zehnte Unternehmen kann ein Winterquartier.
Die Folgen für die Tiere sind fatal: Massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit. Allein in den letzten 10 Jahren bspw. ist etwa ein Drittel des gesamten Bestandes an Elefanten im Zirkus vorzeitig verstorben.
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Veterinärämter sind hilflosDie Erfahrung zeigt, dass selbst die kontrollierenden Veterinärbehörden an dem Leid der Tiere wenig ändern können. Dies liegt zum einen daran, dass die Beschlagnahmung eines Wildtieres aus schlechter Zirkushaltung so gut wie nicht möglich ist, da geeignete Auffangstationen fehlen. Zum andern wechseln Zirkusse häufig - auch unangemeldet - ihren Standort, was mit einem Wechsel in den behördlichen Zuständigkeiten verbunden ist. Ein effektiver Vollzug ist so erheblich erschwert. |
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Wir kämpfen für die ZirkustiereDer Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit vielen Jahren für eine bessere Rechtssituation für Zirkustiere ein. Denn in Deutschland gibt es außer den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Die „Zirkusleitlinien“, die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht wurden, konkretisieren zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten, sind aber weder rechtsverbindlich noch werden diese Minimalvorgaben in der Praxis hinreichend umgesetzt. |
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Aktuelle SituationVor diesem Hintergrund hatte das Bundesland Hessen im Jahr 2003 eine Bundesratsinitiative gestartet – mit zwei Zielen: Die Haltung von Großbären, Affen und Elefanten in Zirkusbetrieben solle zukünftig verboten sein, zudem sollten die Zirkusbetriebe in einer Datenbank zentral erfasst werden. Beide Forderungen wurden vom Deutschen Tierschutzbund unterstützt.
Die Forderung, ein Zirkusregister einzuführen wurde inzwischen umgesetzt. Am 20. März 2008 trat die Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV) in Kraft. Damit wird es endlich möglich sein, die Bedingungen der Tierhaltung in Zirkusbetrieben nachhaltig und konsequent zu verfolgen.
Nach wie vor fehlt jedoch das dringend erforderliche Haltungsverbot für Affen, Bären und Elefanten im Zirkus.
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Was können Sie tun?
- Meiden Sie Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen
- Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie Zirkusse unterstützen, die nicht einmal mehr in der Lage sind, ihre Tiere ausreichend zu versorgen. Auch eine gut gemeinte Spende führt in vielen Fällen nur dazu, das Leid der Tiere zu verlängern.
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