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FAQ Landwirtschaft und Tiertransporte
 
 

Ihre Fragen

1. Was bedeutet Massentierhaltung bzw. Intensivtierhaltung?
2. Können wir einen geplanten Großbetrieb verhindern?
3. Woran können wir Käfig-Eier erkennen?
4. Kann ich erkennen, ob in Teigwaren Käfigeier verarbeitet wurden?
5. Wie kommen wir an Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung?
6. Was ist das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes?
7. Was kann ich gegen Langzeittransporte von Schlachttieren tun?
8. Dürfen Rinder und Schafe im Winter auf der Weide stehen?
9. Was ist unter dem Mulesing von Schafen zu verstehen?
10. Was ist von der Straußenhaltung in Deutschland zu halten?
11. Übertragen Schweine die „Schweinegrippe“?
 
 

1. Was bedeutet Massentierhaltung bzw. Intensivtierhaltung?

Im Zusammenhang mit der Tierhaltung fallen oft die Begriffe „Massentierhaltung“ und „Intensivtierhaltung“. Obwohl damit meistens ein und dasselbe gemeint ist, werden mit dem Begriff „Massentierhaltung“ meist hohe Tierzahlen pro Betrieb und mit „Intensivtierhaltung“ mehr die wirtschaftlich orientierte Tierhaltung mit hohen Besatzdichten und hoher Mechanisierung bezeichnet. In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl landwirtschaftlich genutzter Tiere pro Betrieb zugenommen, insbesondere in der Geflügelhaltung. Heute sind Bestände von 100.000 Legehennen, Zehntausenden Masthühnern oder Puten pro Betrieb eher die Regel als die Ausnahme. Neben der Zunahme der Betriebsgröße ist eine Abnahme der Anzahl der Betriebe zu verzeichnen.
 
Für den Tierschutz spielt vor allem die Art und Weise wie die Tiere gehalten werden und der Platz pro Einzeltier eine wesentliche Rolle. Die Anzahl der Tiere pro Betrieb ist deshalb aber nicht unwichtig. In zu großen Tiergruppen können sich keine stabilen Rangordnungen bilden. Immer neue Rangordnungskämpfe führen zu Stress bei den Tieren. Auch eine effektive Gesundheitskontrolle des Einzeltieres und damit tierärztliche Versorgung ist nahezu ausgeschlossen, weshalb sich z. B. beim Geflügel die Kontrollen oft darauf beschränken, die toten Tiere irgendwann aus dem Haltungssystem zu entfernen.
 
Um die Produktionskosten in solchen Tierfabriken so gering wie möglich zu halten, dominieren mittlerweile neuzeitliche Haltungssysteme, die weitgehend auf eingestreute Liege- und Laufflächen verzichten. Die Tiere werden auf engstem Raum und in reizarmer Umgebung gehalten, in Käfigen (Legehennen, Kaninchen), in Ställen ohne Tageslicht (Puten, Masthühner), in Anbindehaltung (Milchkühe) oder in kleinen Buchten oder sogar Kastenständen (Sauen). In solchen Haltungssystemen sind die Tiere in ihrer Bewegungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt. Wegen der Enge und der strukturlosen Umgebung können sie einen Großteil ihres arteigenen Verhaltens wie Bewegung, Ruhen, Futteraufnahme, Erkundungs-, Komfort- oder Sozialverhalten nicht ausleben. Erzwungenes Nichtverhalten führt zu Stress und Frustrationen. Dies äußert sich in Aggressivität, Ängstlichkeit, Stereotypien und Kannibalismus. Nicht zuletzt wirken sich artwidrige Haltungssysteme und hohe Besatzdichten negativ auf die Gesundheit aus und auch der Infektionsdruck und die Krankheitsanfälligkeit der Tiere nehmen zu.
 
Weil sich die Tierschutzprobleme dieser Haltungssysteme in wirtschaftlichen Ausfällen niederschlagen, werden die Tiere der Haltungsumgebung angepasst. Damit die Tiere sich nicht gegenseitig verletzen oder anfressen, kürzt man Legehennen und Puten beispielsweise die Schnäbel, Ferkeln die Zähne und Schwänze oder Rindern entfernt man die Hörner. Diese Manipulationen sind allesamt schmerzhafte Eingriffe und werden dennoch ohne Betäubung durchgeführt. Gelöst werden die Tierschutzprobleme durch die Manipulationen nicht, denn es werden nur die Symptome, nicht aber die Ursachen bekämpft.
 
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich mit aller Kraft dafür ein, die Haltungsbedingungen für die Tiere in der Landwirtschaft zu verbessern. Aus unserer Sicht ist ein wesentliches Kriterium für eine tiergerechte Haltung, sozial lebende Tiere in angemessenen Gruppen zu halten und ihnen Auslauf im Freien zu bieten. Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, Tageslicht sowie eine strukturierte Umgebung ermöglichen es den Tieren, das arteigene Verhalten auszuüben und machen schmerzhafte Manipulationen überflüssig.

 
 

2. Können wir einen geplanten Großbetrieb verhindern?

Solange die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren eine tiergerechte Haltung nicht gewährleisten, sind Einwendungen gegen geplante Großanlagen oft eine Möglichkeit, den Bau und damit den Betrieb solcher Tierfabriken zumindest im Einzelfall zu verhindern.
 
Solche Genehmigungsverfahren für Tierhaltungssysteme sind jedoch recht kompliziert und damit Einwendungen Aussicht auf Erfolg haben, müssen sie jeweils genau auf die Gegebenheiten des Bauvorhabens zugeschnitten sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies am besten gewährleistet ist, wenn eine - oder auch mehrere - Personen vor Ort die Einwendung erheben, da ihnen alle Informationen rund um das Genehmigungsverfahren leicht zugänglich sind und sie ihre Einwendungen auch bei dem Erörterungstermin vertreten können. Bitte beachten Sie, dass Tierschutzargumente alleine leider nicht für eine Verhinderung der Baugenehmigung ausreichen, sofern die geplante Anlage die Mindestanforderungen der entsprechenden Tierschutz- und Haltungsvorschriften erfüllt, was – zumindest laut Antragsunterlagen – in der Regel der Fall ist.
 
Zur Hilfestellung bietet der Deutsche Tierschutzbund auf Nachfrage Informationsmaterial an, das bei der Erstellung von Einwendungen gegen industrielle Tierhaltungsanlagen heran gezogen werden kann. Es zeigt, wie man Einfluss auf die Genehmigung von Großanlagen zur Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren nehmen bzw. sie im besten Fall verhindern kann.
 
Hierbei handelt es sich um folgende Dokumente:
 
  • Das Hintergrundpapier „Intensivhaltung und Tierschutz“ beleuchtet zunächst die Auswirkungen dieser Haltungsform auf die betreffenden Tiere und die Umwelt.
  • Das Hintergrundpapier „Einwendungen gegen Tieranlagen nach dem Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)“  gibt praktische Hilfe zum Thema Einwendungen: Wann können überhaupt Einwendungen erhoben werden? Wer kann Einwendungen erheben? Wie läuft so ein Verfahren ab? Was sind wichtige Kriterien bei der Erstellung von Einwendungen?

 
Weitere Informationen können Sie der Website des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft www.ktbl.de unter dem Pfad > Umwelt – Emissionen/Immissionen – Zur Neufassung der TA-Luft bzw. Zum Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 < entnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Seiten nicht dem Zweck dienen, industrielle Stallbauvorhaben zugunsten tiergerechter Haltungssysteme zu verhindern. Sie geben aber weitere hilfreiche Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung – und damit auch für die Erstellung von Einwendungen.
 
Informationen über die relevanten Tierschutz- und Haltungsvorschriften bietet die Website des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (www.verbraucherministerium.de) unter der Rubrik > Tierschutz.

 
 

3. Woran können wir Käfig-Eier erkennen?

Eier aus artgerechter Tierhaltung sind vom Aussehen her nicht von denen aus der tierquälerischen Massentierhaltung zu unterscheiden. Wir haben uns daher jahrelang dafür eingesetzt, dass eine Kennzeichnungspflicht für Eier entsprechend ihrer Herkunft eingeführt wird und damit hatten wir Erfolg.
 
Seit Januar 2004 haben Sie es als Verbraucher leichter, der Käfig-Industrie die „Rote Karte“ zu zeigen. Seitdem müssen alle Eier im Handel und auch alle Verpackungen entsprechend der Herkunft der Eier gekennzeichnet sein. Auf der Verpackung steht dann
 
  • „Eier aus ökologischer Tierhaltung“ (bzw. der Stempel auf dem Ei zeigt als erste Ziffer eine 0)
  • „Eier aus Freilandhaltung“ (bzw. der Stempel auf dem Ei zeigt als erste Ziffer eine 1)
  • „Eier aus Bodenhaltung“ (bzw. der Stempel auf dem Ei zeigt als erste Ziffer eine 2)
  • „Eier aus Käfighaltung“ (bzw. der Stempel auf dem Ei zeigt als erste Ziffer eine 3)

 
Ab dem 1.Juli 2005 müssen auch Eier auf Wochenmärkten mit einem Erzeugercode gestempelt werden. Für die Verbraucher gilt daher der Aufruf des Deutschen Tierschutzbundes: Kein Ei aus Quälerei: Kein Ei mit 3!
 
Weitere Informationen zur politischen Situation und zu den verschiedenen Haltungssystemen für Legehennen finden Sie hier.
 


 
 

4. Kann ich erkennen, ob in Teigwaren Käfigeier verarbeitet wurden?

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass in Produkten, wie Kuchenmischungen, Teigwaren und anderen Fertiggerichten Eier enthalten sein können, die von in Käfigen gehaltenen Hennen stammen.
 
Eier, die zum direkten Verzehr in den Handel kommen, Hühnereier der Güteklasse A, müssen mit Kennziffern versehen werden.
 
Doch die Klassifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten nicht für Eier, die zur Verarbeitung an Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie sowie der Non-food-Industrie geliefert werden. Der Verbraucher kann daher nicht erkennen, dass die hier verarbeiteten Eier in aller Regel aus Käfighaltung stammen.
 
Tierfreunde und alle, die sich bewusst ernährt, kennen dieses Problem. Sie vermeiden Fertigprodukte und kaufen beispielsweise Teigwaren aus Hartweizengries anstelle von "Eiernudeln".
 
Nachdem viele Konsumenten infolge der konsequenten Aufklärungarbeit des Tierschutzes den Käfigeiern bereits den Rücken gekehrt haben, muss alles daran gesetzt werden, dass sich dieses Bewusstsein auch auf andere eihaltige Produkte ausdehnt.

 
 

5. Wie kommen wir an Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung?

Der Deutsche Tierschutzbund selbst hat im Rahmen des Projektes "NEULAND" gemeinsam mit Landwirten, Natur- und Verbraucherschutzorganisationen Richtlinien für eine besonders tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung herausgegeben. Nähere Informationen zu diesem Projekt und zu Bezugsquellen von NEULAND-Produkten sind der Website des NEULAND e.V. (www.neuland-fleisch.de) zu entnehmen.
 
Des Weiteren können Sie von Betrieben des Ökolandbaus oder aus Bioländen Fleisch, Milchprodukte oder Eier aus tiergerechter Haltung beziehen. Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ dürfen nicht beliebig eingesetzt werden. Die so bezeichnenden Lebensmittel müssen mindestens die Kriterien der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Bioläden und Betriebe direkt zu unterstützen ist sicherlich ein sinnvoller Weg zum Erhalt bäuerlicher Betriebe die tiergerecht wirtschaften. Da die Nachfrage bei Öko-Lebensmitteln steigt, eröffnen inzwischen auch immer mehr Biosupermärkte. Wo Einkaufsmöglichkeiten in Ihrer Umgebung zu finden sind, ist aus folgender Webseite zu ersehen: www.oekolandbau.de (BMVEL).
 
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass auch im Supermarkt Lebensmittel  aus Biobetrieben angeboten werden. Bioeigenmarken der größten bundesdeutschen Handelsketten sind beispielsweise Bio-Wertkost bei Edeka, Öko-Logisch/Füllhorn bei Rewe/Minimal/HL, Naturkost-Grünes Land bei Metro, Naturkind bei Tengelmann, BioBio bei Plus, Pronatur bei Spar, Tegut-Bio bei Tegut, Terratura bei Globus. Auch weitere Märkte bieten bereits Ökoprodukte an. Sie erkennen diese Produkte an dem Bio-Siegel.

 
 

6. Was ist das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes?

Mit dem Label sollen zukünftig Produkte tierischen Ursprungs gekennzeichnet werden, bei denen Tierschutzstandards weit über den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die für die Tiere einen wirklichen Mehrwert an Tierschutz gewährleisten. > weitere Fragen und Antworten zum Tierschutzlabel

 
 

7. Was kann ich gegen Langzeittransporte von Schlachttieren tun?

Vielleicht können Sie Ihren Fleischkonsum einschränken, sofern Sie nicht ganz auf Fleisch verzichten wollen? Durch einen gezielten Einkauf können Sie Tierleid mindern! Kaufen Sie kein "Billigfleisch".
 
Der Deutsche Tierschutzbund selbst hat im Rahmen des Projektes "NEULAND" gemeinsam mit Landwirten, Natur- und Verbraucherschutzorganisationen Richtlinien für eine besonders tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung herausgegeben. Den Tieren aus dem NEULAND-Programm bleiben lange Transporte erspart. Nähere Informationen zu diesem Projekt und zu Bezugsquellen von NEULAND-Produkten sind der Website des NEULAND e.V. www.neuland-fleisch.de zu entnehmen.
 
Falls in Ihrer Nähe noch kein NEULAND-Betrieb existiert, erkundigen Sie sich, wo Sie Fleisch von Tieren aus Ihrer Region erhalten können. Sprechen Sie mit Ihrem Fleischwarenhändler. Erklären Sie ihm, dass Sie gerne bereit sind für Fleisch aus tiergerechter Nutztierhaltung etwas mehr Geld auszugeben.
 
Kaufen Sie nur Rindfleisch bei dem in der Angabe „Geboren in:..., gemästet in:.. und geschlachtet in:..“ dasselbe Land steht bzw. das die Angabe: „Herkunft: ...“ enthält. Diese Tiere wurden im selben Land geboren, gemästet und geschlachtet. Ihnen wurden länderübergreifende Langstreckentransporte erspart.  Auch die Verpackungen von Geflügelfleisch enthalten oft Angaben über den Ort der Aufzucht, Mast und Schlachtung

 
 

8. Dürfen Rinder und Schafe im Winter auf der Weide stehen?

Die Freilandhaltung ist ein sehr naturnahes Haltungsverfahren, das den Ansprüchen der Tiere an ihre Haltungsumwelt weitestgehend entspricht. Dabei sind jedoch verschiedene Dinge zu beachten.
 
Freilandhaltung von Rindern und Schafen

 
 

9. Was ist unter dem Mulesing von Schafen zu verstehen?

Auch in der Schafhaltung kommt es zu ungeahnten Quälereien. In Australien ist es, besonders bei den sehr stark bewollten Merinoschafen, üblich, das so genannte „mulesing“ durchzuführen. Zur Vorbeugung gegen den Befall mit Fliegenmaden werden den Lämmern dabei ohne Betäubung mit einer scharfen Schere Hautfalten um After, Vulva und Schwanz herausgeschnitten. Diese Wunden werden nicht weiter behandelt, sondern müssen von alleine heilen und vernarben. Auf dem Narbengewebe wächst keine Wolle mehr, es bleibt glatt und faltenfrei, so dass hier Maden nicht mehr angelockt werden. Weitere Informationen

 
 

10. Was ist von der Straußenhaltung in Deutschland zu halten?

Auch wenn einige Straußenhalter versuchen, ihren Tieren gerecht zu werden, vertritt der  Deutsche Tierschutzbund die Ansicht, dass eine tierschutzgerechte Straußenhaltung in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Bedingungen nicht gewährleistet ist. Weitere Informationen

 
 

11. Übertragen Schweine die „Schweinegrippe“?

Nein. Die von Mensch zu Mensch übertragbare Virusgrippe, die im Frühjahr 2009 in Mexiko erstmals aufgetreten ist und als „Schweinegrippe" bezeichnet wird, ist keine Tierkrankheit. Experten des Friedrich Löffler Instituts betonten daher auch, dass es sinnvoller wäre, diese Grippe „Nordamerikanische Grippe" zu nennen. Das betreffende Virus wurde bisher nicht bei Schweinen isoliert, sondern ausschließlich bei kranken Menschen. Das Virus wird - ohne Kontakt zu Schweinen - von Mensch zu Mensch weitergegeben. Es ist schrecklich, dass Tierbestände aufgrund dieser beim Menschen auftretenden Grippeform getötet wurden. Zum vorgeblichen Schutz vor einer Ausbreitung der Grippe Schweine zu töten ist absolut nicht zu rechtfertigen.

 
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