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FAQ Vogelgrippe

FAQ Vogelgrippe

 
 
FAQ Vogelgrippe
1. Was versteht man unter Vogelgrippe?
2. Welche Vögel können sich mit dem Virus anstecken?
3. Sind Stadttauben gefährdet?
4. Ist die Fütterung von Schwänen und Enten sinnvoll?
5. Wie groß ist die Gefahr für den Menschen?
6. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
7. Kann mein Wellensittich Vogelgrippe bekommen?
8. Sind Hunde oder Katzen durch den Virus gefährdet?
9. Können Heimtiere den Erreger über ihr Fell verbreiten?
10. Kann ich meinem Tier Futter mit Hühnerfleisch geben?
11. Was wird hierzulande unternommen?
12. Welche Gefahr birgt der Wildvogelhandel?
13. Dürfen Geflügelschauen noch durchgeführt werden?
14. Können Zugvögel das Virus einschleppen?
15. Ist das Wegsperren des Geflügels eine Lösung?
16. Sollte Geflügel nicht vorsichtshalber geimpft werden?
17. Ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere gefährlich?
18. Was unternimmt der Deutsche Tierschutzbund?
 
 

1. Was versteht man unter Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung der Vögel. Über die Sekrete der Atemwege und über den Kot erkrankter Tiere wird das Virus weiterverbreitet. Es dauert nur einige Stunden bis wenige Tage von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit. Dort, wo die Seuche zuschlägt, zieht sie in kürzester Zeit einen Massentod in Geflügelbeständen nach sich.

 
 

2. Welche Vögel können sich mit dem Virus anstecken?

Die Geflügelpest befällt alle Geflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, können aber als Reservoir für Ansteckungen dienen.

 
 

3. Sind Stadttauben gefährdet?

Grundsätzlich gibt es keinerlei Argumente dafür, im Zuge der Diskussion um die Vogelgrippe, die Stadttauben als gefährliche Verbreitungsquelle einzubeziehen. Tauben leben in lokal sehr begrenzten Revieren, über deren Grenzen sie sich in der Regel nicht hinaus bewegen. Damit ist diese Tierart grundsätzlich hinsichtlich des Ansteckungs- und Übertragungspotentials der Klassischen Geflügelpest unproblematischer als andere Wildvogelarten anzusehen. Ein gezieltes Vorgehen gegen Stadttauben infolge der akut aufgeflammten Diskussion um die Vogelgrippe wäre in keiner Weise zu rechtfertigen.
 
Die Einschätzung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut), zum Risiko der Verbreitung der Vogelgrippe durch Stadttauben finden Sie hier.

 
 

4. Ist die Fütterung von Schwänen und Enten sinnvoll?

Die Fütterung von Schwänen und Enten an Teichanlagen ist in Deutschland sehr verbreitet. Viele Menschen glauben den Tieren damit zu helfen bzw. versuchen damit einen Kontakt zu den Tieren zu bekommen, was den Tieren eine soziale Funktion zukommen lässt.
 
Für das Überleben der Tiere sind diese direkten Fütterungen grundsätzlich nicht notwendig, da viele Wasservogelarten wie Gänse und Schwäne einen großen Teil ihrer Nahrung außerhalb der Gewässer aufnehmen. Viele Gründe sprechen sogar gegen eine direkte Fütterung von Wasservögeln. So wird das Wasser – insbesondere in kleineren Gewässern - durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt, was mit gesundheitlichen Gefahren für die Wasservögel verbunden ist. Oftmals werden auch Futtermittel eingesetzt, die für Wasservögel ungeeignet sind. Zudem verlernen die Tiere, sich selber um ihr Futter zu kümmern.
 
Unabhängig davon müssen auch die besonderen Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Vogelgrippebekämpfung zum Schutz von Mensch und Tier beachtet werden. Da insbesondere die Verbreitungswege des Vogelgrippevirus unklar sind, empfiehlt das Bundeslandwirtschaftsministerium Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr zu füttern. Denn die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen, also nur zu Zeiten, wo tatsächlich eine Notlage für die Vögel bestehen kann.

 
 

5. Wie groß ist die Gefahr für den Menschen?

Das Risiko für den Menschen, sich bei erkranktem Geflügel anzustecken, ist sehr gering. Durcherhitzte Geflügelprodukte (Eier, Fleisch) stellen keine Gefahr dar. Nur durch direkten, ungeschützten und intensiven Kontakt mit krankem Geflügel oder Geflügelkot von kranken Tieren können sich Menschen infizieren. Daher besteht keine Gefahr, sich durch Wildvögel beim Spazierengehen oder der Winterfütterung anzustecken.
 
In der Regel geht eine solche Ansteckung mit milden, grippeähnlichen Symptomen einher. In Einzelfällen kann es aber zu ernsthaften Krankheitsverläufen kommen. Von Mensch zu Mensch ist die Krankheit bislang nicht übertragbar. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Virus sich so verändert, dass dies möglich ist. Nur dann könnte es zu einer globalen Grippewelle auch unter Menschen kommen.

 
 

6. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?

Ein toter Vogel kann aufgrund vieler Ursachen ums Leben gekommen sein, erst einmal ist nicht davon auszugehen, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist. Entkräftung, Mangelernährung, Unfälle, Vergiftungen, Alsterschwäche und zahlreiche anderen Krankheiten außer der Geflügelpest können zum Tod geführt haben. Sollten Sie mehrere tote Vögel entdecken, benachrichtigen Sie das Veterinäramt oder die Polizei, damit die Todesursache abgeklärt wird. Sicherheitshalber sollten sie tote Tiere nie anfassen.

 
 

7. Kann mein Wellensittich Vogelgrippe bekommen?

Das ist sehr unwahrscheinlich. Werden Hausvögel ausschließlich in der Wohnung gehalten, besteht keine Gefahr. Außenvolieren sollten vorsichtshalber so geschützt werden, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln oder deren Exkrementen möglich ist.

 
 

8. Sind Hunde oder Katzen durch den Virus gefährdet?

Hunde und Katzen sind Säugetiere. Sie können sich grundsätzlich auf demselben Weg mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren wie der Mensch - durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Theoretisch kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Hunde oder Katzen sich infizieren. Die Ausscheidung des Erregers wäre in einem solchen Fall allerdings so gering, dass diese beiden Tierarten nicht als Überträger in Frage kommen. Trotzdem sollte man da, wo es möglich ist, aufpassen um den Kontakt des Hundes oder der Katze zu toten Vögeln zu vermeiden. Sollte das im Einzelfall einmal nicht gelungen sein, so besteht kein Grund zur Panik.
 
Tierhalter, die meinen bei Ihren Katzen Grippesymptome festzustellen, sollten mit dem Tier zum Tierarzt gehen. Verantwortungsvolle Katzenbesitzer suchen ohnehin bei ersten Schnupfensymptomen und insbesonere bei darüber hinaus gehenden Krankheitssymptomen den Tierarzt auf. Katzen fangen sich leicht eine Erkältung ein. Es ist auf keinen Fall angebracht, hinter jedem Schnupfen gleich die Geflügelpest zu vermuten.

 
 

9. Können Heimtiere den Erreger über ihr Fell verbreiten?

Alle bisher erkrankten Menschen sind in engem Kontakt mit Vögeln gewesen. Daraus lässt sich schon schließen, dass eine bestimmte höhere Menge an Virus nötig ist, um eine Erkrankung hervorzurufen. Untersuchungen darüber, ob Hunde oder Katzen auf diese Art und Weise den Erreger verbreiten können gibt es unseres Wissens nach nicht. Es ist aber aus den bisherigen Krankheitsfällen ableitbar, dass dies extrem unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Die Menge an Virus im Fell eines Hundes oder einer Katze, die mit einem erkrankten Vogel in Berührung gegkommen sind, wäre so gering, dass eine Erkrankung nach dem gegenwärtigen Wissensstand auszuschließen ist.

 
 

10. Kann ich meinem Tier Futter mit Hühnerfleisch geben?

Von kommerziell hergestelltem Tierfutter geht keinerlei Gefahr für unsere Heimtiere aus. Sie werden bei der Herstellung ausreichend erhitzt, um eine Übertragung von Krankheiten auszuschließen. Werden Hunde oder Katzen mit frischem Geflügelfleisch gefüttert, muss dieses immer zuvor - wie auch für den Menschen - durcherhitzt werden. Dies dient auch zum Schutz vor zahlreichen anderen Krankheitserregern. Eine besondere Gefährdung seitens der Geflügelpest besteht nicht.

 
 

11. Was wird hierzulande unternommen?

Um Deutschland vor der Vogelgrippe zu schützen und das Risiko der Einschleppung und Verbreitung dieser Tierseuche so gering wie möglich zu halten, wurden inzwischen spezielle Schutzmaßnahmen erlassen. Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
 
Da Reisende, die in den betroffenen Gebieten Kontakt zu Geflügel hatten (beispielsweise auf Märkten), das Virus an Kleidung und Schuhen mit nach Westeuropa bringen können, wurde die Information der Öffentlichkeit, vor allem auch an Grenzen und Flughäfen, verstärkt. Dennoch hängt es letztlich von der Sorgsamkeit der Reisenden selber ab, ob das Virus unbemerkt im oder auch am Gepäck einreist.
 
Eine große Gefahrenquelle ist der Import von Geflügel und Geflügelprodukten. Deshalb wurde die - gewerbliche wie auch private - Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern, Mitbringseln – wie z. B. unbehandelte Federn - oder gar lebenden Vögeln aus den Risikogebieten untersagt. An den Grenzen sind die Kontrollen entsprechend verschärft worden. Auch sind mobile Kontrolleinheiten auf Autobahnen unterwegs, um Autos und Reisebusse, die aus den Krisengebieten kommen könnten, zu kontrollieren.

 
 

12. Welche Gefahr birgt der Wildvogelhandel?

Der Handel mit Wildvögeln spielt bei der Verbreitung dieser Geflügelkrankheit ebenfalls eine wichtige Rolle. Deswegen hat die EU die kommerzielle Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus Drittländern grundsätzlich untersagt. Sie ist damit einer langjährigen Forderung der Tierschützer – nicht nur im Hinblick auf die Vogelgrippe –  nachgekommen. 
 
Eine große Gefahrenquelle bleibt aber der illegale Markt mit Wildvögeln. Damit dieser illegale Handel soweit wie möglich reglementiert werden kann, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine drastische Verschärfung der behördlichen Bekämpfung.

 
 

13. Dürfen Geflügelschauen noch durchgeführt werden?

Die Durchführung von Geflügelmärkten, -schauen, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art (Geflügel = Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wurde verboten, wobei lokale Ausnahmen leider möglich sind.
 
Aus der Sicht des Tierschutzes ist es völlig unverständlich, dass das Risiko, viele Tiere aus verschiedenen Gebieten zusammenzubringen, in Ausnahmefällen eingegangen wird, zumal sich die Kontrolle von Auflagen schwierig gestaltet.

 
 

14. Können Zugvögel das Virus einschleppen?

Die Möglichkeit, dass Zugvögel das Virus einschleppen und Geflügelbestände in Auslaufhaltungen infizieren, wird seit längerem diskutiert. Experten schätzten die Gefahr, dass das Virus direkt aus den betroffenen Gebieten durch Zugvögel eingeschleppt wird, zunächst als gering ein. Sie sahen keine Notwendigkeit das Hausgeflügel hinter Schloss und Riegel zu setzen.
 
Anhand einer flächendeckenden und intensiven Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln wird kontinuierlich überprüft, ob eine konkrete Gefährdungssituation eintritt, auf die dann adäquat reagiert werden muss.

 
 

15. Ist das Wegsperren des Geflügels eine Lösung?

So einfach und praktikabel, wie es sich anhört, ist das Wegsperren des Geflügels nicht und birgt zudem nicht unerhebliche Tierschutzprobleme. Nicht alle Geflügelhalter – allen voran die Enten- und Gänsemäster aufgrund ihres saisonalen Geschäfts - verfügen über ausreichende Stallkapazitäten. In den Ställen, die nicht für eine dauerhafte Aufstallung ausgelegt sind, steigt aufgrund der Enge nicht nur der Krankheitsdruck, sondern auch der Stress für die Tiere. Es drohen Kannibalismus und Federpicken. Darüber hinaus müssen unbedingt weitere hygienische Maßnahmen die Aufstallung flankieren, damit die Viren nicht letztendlich doch durch den Menschen oder über Gerätschaften, Futter usw. in den Stall gelangen. Auch müssen wir uns fragen, wie lange die Tiere aufgestallt bleiben sollen, denn die Geflügelpest, die in Wildvögeln ihr Reservoir hat, wird auf unbestimmte Zeit eine Bedrohung bleiben. Wir werden lernen müssen, mit dieser zu leben. Die Aufstallpflicht ist also weder die Lösung des Problems (zumal schwer möglich ist, alle empfänglichen Tiere hermetisch abzuriegeln), noch ist sie problemlos praktikabel. Vielmehr wird die Vogelgrippe dazu gebraucht, um die Freilandhaltung wieder ins Abseits zu drängen.

 
 

16. Sollte Geflügel nicht vorsichtshalber geimpft werden?

Neben den bereits getroffenen Schutzmaßnahmen muss auch die Möglichkeit der – derzeit noch verbotenen - Impfung geprüft werden.
 
Zwar ist die Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen nicht ganz unproblematisch: Grundsätzlich führt eine konsequent durchgeführte Grundimmunisierung zu einem belastbaren Impfschutz beim Tier. Dennoch sind Superinfektionen, bei denen die geimpften Tiere nicht erkranken, aber dennoch das Virus – wenn auch vermindert - ausscheiden, nicht immer auszuschließen. In diesem Fall wird zwar der Ausbruch der Krankheit verhindert, die Seuche aber nicht komplett ausgerottet. Dennoch kann die Impfung – gezielt eingesetzt – eine wichtige Ergänzung der Seuchenvorsorge und –bekämpfung sein und sollte als solche genutzt werden, um unnötige (Massen-)Keulungen zu verhindern.
 
Beispielsweise sollte eine vorsorgliche Impfung in besonders gefährdeten Gebieten – sofern Risikoanalysen ein tatsächliches und hohes Risiko ergeben – in Erwägung gezogen werden. Auch im Falle eines Vogelpestausbruchs sollten Ringimpfungen um den Seuchenherd wesentlicher Bestandteil der Seuchenbekämpfung sein, um das Töten auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Handelsrestriktionen dürfen dabei nicht das Argument gegen eine Impfung darstellen. Einen ersten Schritt hat die Kommission dahingehend gewagt, dass sie inzwischen zumindest die Möglichkeit der Impfung der für Geflügelpest empfänglichen Vogelarten in Zoologischen Gärten geschaffen hat.
 
Darüber hinaus sollte die Entwicklung neuer Impfstoffe, die bereits in den Startlöchern stehen, vorangetrieben werden.

 
 

17. Ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere gefährlich?

Wie bei anderen Impfungen, die routinemäßig durchgeführt werden, ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere ist auch im Falle der Geflügelpest unbedenklich.

 
 

18. Was unternimmt der Deutsche Tierschutzbund?

Ein Patentrezept gegen die Verbreitung und für die Bekämpfung der Geflügelpest gibt es nicht. Diese Krankheit erfordert ein an die jeweiligen Umstände angepasstes und damit flexibles Vorgehen, das vor allem im Bekämpfungsfall auch schnell sein muss. Genau darauf gilt es sich vorzubereiten. Einen hundertprozentigen Schutz vor dieser Seuche gibt es nicht. Auch das Wegsperren des Geflügels ist kein garantiertes Allheilmittel.
 
Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Erstfall – ebenso wie im Zuge der Maul und Klauenseuche -, dass nur unvermeidbare Tötungen durchgeführt werden, also nur Tiere getötet werden, die nachweislich infiziert sind und diese Tötungen sorgsam und unter Wahrung des Tierschutzes  bei jedem einzelnen Tier durchgeführt werden. Wir haben unsere Kritik bei jeder sich bietenden Gelegenheit publik gemacht. So auch im Falle der Vogelgrippe, beispielsweise in unserer Pressemeldung.
 
Der Deutsche Tierschutzbund steht in engem Kontakt zum Bundeslandwirtschaftministerium. Wir sind in die Gespräche um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest eingebunden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schutzmaßnahmen dem Risiko angemessen und unter Berücksichtigung des Tierschutzes bestimmt werden – und nicht aufgrund blindem Aktionismus oder um Interessen der Agrarindustriellen, wie zum Beispiel das Abrücken von der Freilandhaltung, Vorschub zu leisten.
 
Umso mehr sollte die Vogelgrippe Anlass sein, sich mit der verheerenden Problematik der industrialisierten Tierhaltung auseinander zu setzen. Denn diese ist der Grund für die katastrophalen Ausmaße, die derartige Krankheiten mit sich bringen und machen sie damit erst zum Problem. Die Haltung von vielen Tieren auf engstem Raum ist der ideale Nährboden für Krankheiten und hat im Seuchenfall in kürzester Zeit einen millionenfachen Tiertod zur Folge. Wer ernsthaft an nachhaltigen Lösungen zur Eindämmung von Seuchen interessiert ist, muss wieder mehr Wert auf die Züchtung robuster und widerstandsfähiger Rassen und auf artgerechte Tierhaltung in kleineren Einheiten legen, statt Millionen von Tieren einfach wegzusperren.
 
Auf lange Sicht können wir der Geflügelpest nur den Schrecken nehmen, indem wir der Massentierhaltung endlich den Rücken kehren. Dafür kämpft der Deutsche Tierschutzbund weiterhin mit aller Kraft.
 
Ausführliche Informationen zu verschiedenen Aspekten des Themas Vogelgrippe finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 
 
 
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Vogelgrippeverdacht in Deutschland (15.02.06)
 
Weiterführende Links
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Friedrich-Loeffler-Institut / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Robert Koch Institut (RKI)
Fragen und Antworten der EU-Kommission zur Impfproblematik (englisch)
 
Downloads
Empfehlungen für Tierschutzvereine zur Vogelgrippe (PDF; Stand: März 2009)
Stellungnahme zur Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom April 2006
 
 

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