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Urlaub mit Hund und Katze

 
 

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union

Die EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regel (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in zwei Kategorien ein. "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer". Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen.

 
 

"Gelistete Drittländer"

In dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellenden ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden. Dazu zählen folgende beliebte Urlaubsländer:

Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, USA und Russische Föderation

Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
  • Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre.)
  • Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
  • Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind, siehe unten (Info-Box).

 
 

"Nicht gelistet Drittländer"

Einige Urlaubsländer, die unter die Kategorie „Nicht gelisteten Länder“ fallen: 

Serbien/Montenegro und Türkei

Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass die nachfolgenden - erheblich verschärften Anforderungen für nicht gelistete Drittländer – unbedingt erfüllt sind: 
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
  • Kennzeichnung mit Mikrochip  oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
  • Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper

Wer einen Urlaub mit seinem Hund / seiner Katze in einem solchen Land plant, sollte eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr einplanen.
 
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind, siehe Info-Box. 

 
  Mehr zu diesem Thema:
"Gelistete Drittländer": Zusätzliche Anforderungen
"Nicht gelistete Drittländer": Zusätzliche Anforderungen
Urlaub mit Hund und Katze innerhalb der Europäischen Union
Urlaubshilfe für Tierfreunde
Die Haltung von Hunden
Die Haltung von Katzen
FAQ Tier und Urlaub
Urlaubszeit (PM 14.04.05)
 
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Urlaubs-Faltbroschüre
 
 

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