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FAQ Tier und Urlaub

Ihre Fragen - unsere Antworten: Tier und Urlaub

 
 
Ihre Fragen - unsere Antworten: Tier und Urlaub
1. Sollen wir unser Heimtier mitnehmen?
2. Welche Einreisebestimmungen gelten in meinem Urlaubsland?
3. Wie lange vor dem Urlaub muss ich mit meinem Hund zum Tierarzt gehen?
4. Wie komme ich an einen Heimtierausweis für mein Tier?
5. Wie finde ich einen Tiersitter?
6. Ist diese Tierpension gut oder schlecht?
 
 

1. Sollen wir unser Heimtier mitnehmen?

Nicht alle Haustiere verreisen gerne. Während ein Hund seinen Halter am liebsten überall hin begleitet, fühlen sich Katzen, kleine Heimtiere und Vögel in ihrer gewohnten Umgebung wohler. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Katzen-, Heimtier- und Vogelhalter nach Lösungen für eine gute Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung zu suchen. Dieses Thema haben wir ausführlich in der Broschüre „Tier und Urlaub“ dargestellt, die wir Ihnen gerne zusenden. Wenn Sie Fragen haben oder den Ratgeber anfordern möchten, rufen Sie  an (Urlaubs-Beratungstelefon: ++49 (0)228 60 49 627) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
 
Bevor Sie sich entschließen Ihren Hund mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie abklären, ob in dem Urlaubsland, in das Sie reisen, eine Krankheit, die so genannte Leishmaniose, übertragen werden kann, die für Hunde gefährlich ist. Die Sandfliege, die den Erreger der Leishmaniose, ein Parasit, überträgt, kommt nur in warmen Regionen vor, vor allem in Italien, Spanien, Griechenland und Nordafrika. In diesem Fall muss ein konsequenter Mückenschutz erfolgen:
 
Da die Schmetterlingsmücke vor allem nachtaktiv ist, sollte der Hund nachts im Haus bleiben. Tagsüber ist darauf zu achten, dass sich das Tier nicht in die schattigen Plätze legt, die auch die Mücke bevorzugt. Auf die Brutplätze der Mücken sollten Insektizide gesprüht werden und die Fenster mit Gaze (mit kleinen Maschen unter 2mm) gesichert werden.
 
Den Hund kann man mit Halsbändern (Bolfo® oder Kiltix®) schützen oder mit Expot® oder Atarost® behandeln. Dazu befragen Sie bitte vor Urlaubsantritt den behandelnden Tierarzt.
Die beste Prophylaxe ist nach wie vor, die Tiere in gefährliche Gebiete nicht mit zu nehmen.
 
Informationen, inwieweit Hunde im ausgesuchten Urlaubsgebiet erwünscht sind oder nicht, erhalten Sie bei den Reisebüros. In der Regel lassen die Länder nicht pauschal in hundefreundlich bzw. hundefeindlich einteilen. Die Einstellung zum Hund kann regional sehr unterschiedlich sein. Auch bei der Wahl eines Urlaubsziels innerhalb Deutschlands, sollte in jedem Fall beim Reiseveranstalter erfragt werden, inwieweit der vierbeinige Begleiter im Hotel, am Strand etc. erwünscht ist.
 
Wenn Sie planen Ihren Hund auf eine Schiffsreise mitzunehmen, sollten Sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere an Borf erwünscht sind und wie sie untergebracht werden. Nicht in jedem Fall wird eine solche Reise für das Tier ein Vergnügen sein, denn
  • Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord.
  • Bei Fährschiffen sollten Sie sich vorher erkundigen, wo der Hund sich bewegen und vielleicht sein Geschäft verrichten darf. Manche Linien erlauben nicht, dass das Tier das Auto oder die Transportbox während der Überfahrt verlässt.
  • Auf vielen Mittelmeerfähren müssen Hunde - auch bei praller Sonne - im Auto oder im Zwinger auf Deck bleiben. Das sollte man seinem Tier für einen Kurzurlaub nicht zumuten.


 
 

2. Welche Einreisebestimmungen gelten in meinem Urlaubsland?

In unserem aktuellen Urlaubs-Ratgeber finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Tiere und Urlaub, beispielsweise auch die Einreisebestimmungen der wichtigsten Urlaubsländer. Sie können den Ratgeber "Tier und Urlaub" gerne kostenlos telefonisch oder über Kontakt anfordern.
 
In der Haupturlaubszeit, von Anfang Mai bis Mitte September  haben wir  zudem ein Urlaubs-Beratungstelefon eingerichtet. Darüber können Sie uns montags bis donnerstags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr, freitags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr persönlich erreichen. Außerhalb dieser Zeiten läuft ein Anrufbeantworter, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können.


 
 

3. Wie lange vor dem Urlaub muss ich mit meinem Hund zum Tierarzt gehen?

Wenn die Urlaubspläne gereift sind und der Vierbeiner soll mit, sollten Sie sich sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren. Meist sind Untersuchungen,  Impfungen oder Anträge zur Einreise notwendig. Die in allen europäischen Ländern (außer Russland) geforderte Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Sie darf jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Darüber hinaus verlangen einige Länder einen Internationalen Impfpass. Auch Gesundheitszeugnisse für die Vierbeiner wollen einige Zielländer sehen. Besonders strenge Regeln haben Großbritannien, Irland und Schweden.

 
 

4. Wie komme ich an einen Heimtierausweis für mein Tier?

Seit 2004 müssen Tierhalter für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU die Grenzen überschreiten, einen einheitlichen Pass mitführten. Den Heimtierausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Er ersetzt auch den früheren gelben Impfausweis. Bundestierärztekammer

 
 

5. Wie finde ich einen Tiersitter?

Wir empfehlen Ihnen, auch wenn Sie Ihr Tier nicht in das Tierheim verbringen möchten, sich mit dieser Frage an den örtlichen Tierschutzverein bzw. das örtliche Tierheim zu wenden. Gegebenenfalls sind dort tierliebe Personen bekannt, denen Sie Ihr Tier anvertrauen können. Unsere Mitgliedsvereine vermitteln – teilweise seit vielen Jahren – nach dem Motto „Nimmst du mein Tier, nehm´ich Dein Tier“ private Tierhalter,  die ihre Tiere gegenseitig betreuen. Abgesehen von einem Aushang im Tierheim bietet sich die Möglichkeit, Ihren Suche über eine Information in einer örtlichen Tierarztpraxis kundzutun.


 
 

6. Ist diese Tierpension gut oder schlecht?

Bevor Sie sich für eine Tierpension entscheiden, sollte Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlichen Tierschutzverein über die in Frage kommende Pension informieren, denn dort werden erfahrungsgemäß eventuelle Beschwerden ankommen. Schauen Sie sich die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub genau an. Wenn es nicht möglich sein sollte, den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, zu besichtigen, ist das kein gutes Zeichen. Darüber hinaus ist auf Folgendes zu achten:
 
  • Verfügt der/die BetreiberIn der Pensionen über einen Sachkundenachweis nach § 11 TSchG?
  • Wie werden die Tiere gehalten? Wünschenswert ist bei der Hundehaltung beispielsweise, dass die Tiere nicht den ganzen Tag in Einzelboxen innerhalb des Gebäudes gehalten werden, sondern Zugang zu einem Auslauf haben. Gruppenauslauf ist am besten, wobei selbstverständlich darauf zu achten ist, dass sich die Tiere untereinander vertragen. Werden die Hunde regelmäßig ausgeführt? Aus der Lage der Pension kann man zudem auch ersehen, ob ein Spaziergang „in Wald und Feld“ überhaupt möglich ist.
  • Ernährung: Wer keine Ernährungsfehler machen will, sollte Fertignahrung füttern.
  • Sauberkeit
  • Man sollte darauf achten, dass nur geimpfte Tiere aufgenommen werden (wenn der/die BetreiberIn der Tierpension den Tierhalter gar nicht erst fragt, ob sein Tier geimpft ist, ist zu befürchten, dass darauf keinen Wert gelegt wird).
  • Man sollte sich die Pflegeverträge sorgfältig anschauen. Es soll auch bereits vorgekommen sein, dass ein Pflegevertrag einen Passus enthielt, wonach ein Tier, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Besitzer abgeholt wird, automatisch in den Besitz des/der BetreiberIn der Pension übergeht.


 
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