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FAQ Heimtiere
 
 

Ihre Fragen

1. Was muss ich bei der Haltung von Heimtieren beachten?
2. Können Sie mir die Adresse eines Züchters vermitteln?
3. Wie finde ich eine gute Hundeschule?
4. Wie ernähre ich meine/n Katze/Hund grundsätzlich richtig?
5. Kann ich meinen Hund oder meine Katze vegetarisch ernähren?
6. Werden für Heimtiernahrung Tiere geschlachtet?
7. Darf das Fleisch kranker Tiere für Tierfutter verwendet werden?
8. Was tun bei Verdacht auf Futtermittelallergie?
9. Gassi gehen im Winter - was muss ich beachten?
10. Was kann ich tun, wenn ich ein Tier vermisse?
11. Wie kann ich mein Tier unverwechselbar kennzeichnen lassen?
12. Wie kann ich mein Tier im Deutschen Haustierregister anmelden?
13. Probleme mit der Tierhaltung in der Mietwohnung
14. Probleme mit der Tierhaltung in einer Eigentumswohnung
15. Nachbarn beschweren sich über eine frei laufende Katze
16. Ist finanzielle Unterstützung für Tierarztrechnungen möglich?
17. Kann der Deutsche Tierschutzbund Kastrationen bezahlen?
18. Landen verschwundene Katzen im Tierversuchslabor?
19. Wie kann ich mein Tier vor Diebstahl schützen?
20. Können Putzmittel für Heimtiere gefährlich sein?
21. Wie sind Rodeo-Veranstaltungen zu bewerten?
22. Warum sieht man in Deutschland immer noch kupierte Hunde?
23. Tier und Urlaub
24. Tierhandel
25. Wie entferne ich Zecken?
26. Sollte ich meine Heimtiere vor Parasiten schützen?
27. Sollte ich meine/n Katze/Kater kastrieren lassen?
27. Tipps für den Umzug mit Heimtieren
 
 

1. Was muss ich bei der Haltung von Heimtieren beachten?

Bevor Sie ein Heimtier bei sich aufnehmen, sollte im Vorfeld abgeklärt sein, dass Sie dem Tier die Bedingungen bieten können, die für eine tiergerechte Haltung erforderlich sind, und dass Sie dem Tier auch genügend Zeit widmen können. Bedenken Sie auch wie alt ein Heimtier werden kann und dass es auch im Urlaub artgerecht versorgt werden muss.
 
Gerne überlassen wir Ihnen zur Information vorab die von uns erstellten Broschüren zur Haltung von Hunden/Katzen/Meerschweinchen/Goldhamstern/Zwergkaninchen/Ratten/Wellensittichen und Kanarienvögeln/Aquarienfischen. Diese Tierhaltungs-Broschüren sind gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten Rückumschlags kostenlos in der Bundesgeschäftsstelle erhältlich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
 
Sie können die Broschüren auch gerne hier herunterladen.
 
Die Haltung von exotischen Tieren in Privathaushalten lehnen wir grundsätzlich ab, da diese Tiere in den seltensten Fällen artgerecht als Heimtiere gehalten werden können. Papageien, Seewasserfische im Aquarium und Reptilien beispielsweise sind schwierig zu haltende Tiere, weil sie besondere Ansprüche an Klima, Ernährung, Vergesellschaftung sowie Größe und Ausstattung der Gehege stellen. Die mit der Exotenhaltung verbundenen Schwierigkeiten werden von Laien meist unterschätzt.

 
 

2. Können Sie mir die Adresse eines Züchters vermitteln?

Ein Adressverzeichnis von Züchtern führen wir nicht. Abgesehen davon möchten wir zu bedenken geben: Warum muss es unbedingt ein Rassetier sein? In den dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheimen wartet ständig eine große Zahl von Hunden, Katzen, Kleintieren und Vögeln darauf, wieder ein schönes Zuhause und neue, liebevolle Frauchen oder Herrchen zu finden. Die Übernahme eines solchen Tieres ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Wir sind überzeugt, dass Sie ein für sich geeignetes Tier in einem der Tierheime in Ihrer Umgebung finden könnten. Die Tiere im Tierheim stehen zudem unter ständiger tierärztlicher Kontrolle. Somit haben die neuen Besitzer die Sicherheit, ein gesundes Tier zu erhalten. Die Adressen der Ihnen nächstgelegenen Tierheime können Sie unserer Website entnehmen.

 
Wenn Sie sich dennoch zum Kauf eines Tieres bei einem Züchter entschließen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

  • Schauen Sie sich den ausgewählten Züchter sehr genau an um sicher zu gehen, dass er die Zucht seiner Tiere verantwortungsbewusst betreibt.

  • Ein seriöser Züchter wird Ihnen jederzeit gerne die Haltung und Unterbringung seiner Tiere zeigen. Dort können Sie die Tiere in der ihnen bis dato gewohnten Umgebung beobachten und in Ruhe auswählen.

  • Ein verantwortungsbewusster Züchter hält nach Möglichkeit nur eine Rasse und betreut, insbesondere im Fall von Hunden und Katzen, auch nur wenige Jungtiere gleichzeitig um sicherzustellen, dass allen die nötige Aufmerksamkeit und Pflege zu Teil werden kann.

  • Wenn Sie gezielt nach Ihren Wohn- und Lebensverhältnissen gefragt werden, sollten Sie sich dadurch nicht gestört fühlen, im Gegenteil. Dies zeigt, dass dem Züchter das Wohlergehen seiner Tiere am Herzen liegt.

  • Sollten Ihnen auch nur die geringsten Zweifel daran kommen, dass der erwählte Züchter die Haltung und Zucht mit Herz für die Tiere und dem erforderlichen Sachverstand betreibt, so empfehlen wir Ihnen, vom Kauf eines Tieres abzusehen.

 

 
 

3. Wie finde ich eine gute Hundeschule?

Ziel einer jeden Hundeschule muss es sein, fachlich fundiertes Wissen an den Hundehalter weiterzugeben. Erfahrungsgemäß können sich Hundeschulen, an denen Hundetrainer sich fortbilden können und die Vorbereitungskurse und/oder die Abnahme zum Hundeführerschein anbieten, hinsichtlich der Qualität und ihrer Erziehungs- und Ausbildungskonzepte sehr unterscheiden. Deshalb empfehlen wir jedem Interessenten, kritisch bei seiner Wahl zu sein und sich gegebenenfalls auch nicht zu scheuen, die Fortbildungs- bzw. Ausbildungsstätte zu wechseln.
 
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sind folgende Kriterien positiv zu werten:

  • Beteiligung von Fachleuten (Verhaltensforscher/Ethologen bzw. Personen mit einschlägiger Erfahrung aus der Praxis) an der Entwicklung des Hundeführerscheins

  • Grundsätzliche Ablehnung und negative Bewertung von tierschutzwidrigen Maßnahmen und die Verwendung tierschutzwidriger Hilfsmittel (Stachelhalsbänder, Teletakt etc.) bei Ausbildung, Vorbereitung und Prüfung

  • Prüfung des Hunde-Halter-Gespanns im öffentlichen Raum (Bewertung des Hundeverhaltens gegenüber Menschen und Artgenossen, Bewertung des Verhaltens des Hundehalters gegenüber dem Hund etc.) 

  • Abfragung eines fundierten Basiswissens (Verhalten des Hundes, adäquater Umgang mit Hunden, gesetzliche Regelungen zur Hundehaltung etc.) vom Hundehalter

 
Einen neuartigen Ansatz im Umgang mit Tieren, auch Problemhunden, bietet die TT.E.A.M-Methode, die von verschiedenen Ausbildern vermittelt wird. (Informationen über Bibi Degn, Hassel 4, 57589 Pracht, Tel. 02682/8886).
 
Die Hundeausbilderin Clarissa v. Reinhardt bietet in ihrer Hundeschule „animal learn“ Welpenspielkurse, Praxisorientierte Erziehungskurse und ein Training zur Verhaltenskorrektur an. Sie erreichen sie unter der Anschrift animal learn, Am Anger 36, 83233 Bernau, Tel.: 08051-961710, Fax: 08051-9617117, oder per E-Mail: animal.learn (at) t-online.de. Oder informieren Sie sich im Internet: www.animal-learn.de

 
 

4. Wie ernähre ich meine/n Katze/Hund grundsätzlich richtig?

Bei der Auswahl des Alleinfuttermittels für Hunde und Katzen ist Folgendes zu beachten: Man sollte sein Heimtier nicht lebenslang nur mit einem einzigen Alleinfuttermittel ernähren.  Durch einen regelmäßigen Wechsel kann man sicherstellen, dass das Tier wirklich ausgewogen und  vor allem abwechslungsreich ernährt wird. Außerdem beugt man der Gefahr vor, dass das Tier sich an eine ganz spezielle Futtersorte gewöhnt und nur noch diese eine Sorte fressen mag. Zusätzlich kann der Tierbesitzer für Abwechslung sorgen, indem er zusätzlich – je nach Vorliebe des Tieres – zum Beispiel Reis, Kartoffen, Gemüse (z.B. Rüben, gekochter Mais) und Magerquark ergänzt. Frisst ein Hund auch Obst, kann man ihm z.B. einen Apfel klein schneiden und unter das Futter mischen. Auf Nahrungsmittel, die für die jeweilige Tierart nicht geeignet sind (z.B. Hund – Fütterung von Zwiebeln) oder stark gewürzte Speisen muss ein verantwortungsbewusster Tierbesitzer verzichten.
 
Die alleinige Ernährung eines Hundes oder einer Katze mit selbst gekochtem  und zusammengestelltem Futter ist ebenfalls möglich. Ein solches Futter ist zwar frei von industriellen Zusatzstoffen, die Zubereitung erfordert aber ernährungswissenschaftliche Kenntnisse und Zeitaufwand, um eine an Eiweißen, Fetten, Kohlenhydraten, Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen wirklich ausgewogene Kost herzustellen.  Wer sich entscheidet, für seinen Vierbeiner selbst zu kochen, sollte zunächst entsprechende Literatur lesen und sich anschließend von seinem Tierarzt beraten lassen.  Die Erfahrung zeigt, dass der Tierhalter von sich aus oft immer wieder auf die gleichen Zutaten zurückgreift. Hier kann Einseitigkeit entstehen und damit auch ein Mangel oder ein Überschuss an essentiellen Nährstoffen verbunden sein. Empfehlenswert ist die Erstellung eines wissenschaftlichen Rationsplans.
 
Für die Auswahl eines geeigneten Futtermittels für kranke Tiere, für Hochleistungstiere oder für heranwachsende Tiere sollte unbedingt der Tierarzt zu Rate gezogen werden. Er sollte mitentscheiden, welches Futtermittel für dieses Individuum zum jeweiligen Zeitpunkt optimal ist.

 
 

5. Kann ich meinen Hund oder meine Katze vegetarisch ernähren?

Viele Menschen, die sich selbst für eine vegane oder vegetarische Lebensweise entschieden haben, fragen sich, ob es nicht auch möglich wäre, ihren Hund oder ihre Katze vegetarisch zu ernähren. Von der vegetarischen Ernährung von Katzen müssen wir dringend abraten. Wer seinem Hund kein Fleisch füttern möchte, muss Einiges bedenken. Hier finden Sie weitere Informationen:
 
Vegetarische Ernährung von Katzen
Vegetarische Ernährung von Hunden

 
 

6. Werden für Heimtiernahrung Tiere geschlachtet?

In Deutschland werden jährlich über 6,9 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung fallen über 2 Millionen Tonnen Schlachtnebenprodukte an, die nicht ihren Weg über die Ladentheke finden.
 
Diese Schlachtnebenprodukte sind die Ausgangsmaterialien für Hunde- und Katzenfutter. Sie stammen ausschließlich von gesund geschlachteten und für den menschlichen Verzehr als tauglich beurteilten Tieren.
 
Zu den Schlachtnebenprodukten gehören zum Beispiel viele innere Organe, wie  das Herz, die Leber, die Milz oder die Nieren. Diese Organe werden zum großen Teil zu Tierfutter verarbeitet, da ihr Anfall bei der Schlachtung die Nachfrage des Konsumenten um ein Vielfaches überschreitet.
 
Die anfallende Menge ist so groß, dass ausreichend Fleisch für die Herstellung von Tiernahrung vorhanden ist und kein Tier eigens für die Herstellung von Hunde- und Katzenfutter geschlachtet wird.
 
Bio-Hundefutter und Bio-Katzenfutter bilden derzeit erst ein sehr kleines Marktsegment. Wenn zukünftig aufgrund erhöhter Nachfrage durch den Menschen mehr Fleisch-, Ei- und Milcherzeugnisse von Tieren aus tiergerechter Haltung gekauft werden, wird auch der Marktanteil von Hunde- und Katzenfutter wachsen, für dessen Herstellung Schlachtnebenprodukte von Tieren aus tiergerechter Haltung verwendet werden.
 
Letztendlich entscheidet allein der Mensch mit seinem eigenen Konsumverhalten darüber, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner und andere Geflügelarten gehalten werden.

 
 

7. Darf das Fleisch kranker Tiere für Tierfutter verwendet werden?

Die Herstellung von Fertigfuttermitteln für Tiere ist in Deutschland gesetzlich geregelt - durch das Gesetz zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts (2005, Umsetzung der EU-Basisverordnung 178/2002) und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25. 1. 2004 (als nationale Ausführungsvorschrift der Verordnung (EG) Nr 1747/2002 des Europäischen Parlaments und Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verkehr bestimmte tierische Nebenprodukte).
 
Danach dürfen auch für die Herstellung von Heimtierfutter nur tierische Nebenprodukte verwendet werden, die auch für den Menschen genusstauglich sind, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. 
 
Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Futtermittel oder Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten.

 
 

8. Was tun bei Verdacht auf Futtermittelallergie?

Tiere können auf Futtermittel allergisch reagieren. Meist sind die Ursachen nicht auf einen Wechsel des Futtermittels zurückzuführen, wie viele Tierhalter meinen, sondern es treten Reaktionen auf ein Futter auf, das der Hund oder die Katze bereits seit längerer Zeit frisst.
 
Eine Unverträglichkeitsreaktion oder gar eine Futtermittelallergie kann durch alle Bestandteile des Futters ausgelöst werden. Häufige Allergene sind Eiweiße, bestimmte Getreidesorten oder Futterzusatzstoffe.
 
Die Symptome einer solchen Erkrankung sind vielfältig. Sie können die Haut und / oder den Magen-Darmtrakt betreffen:

  • Juckreiz (besonders im Ohren und Kopfbereich

  • Ödeme um die Augen (Verdickungen)

  • Hautentzündungen und anderer Hautreaktionen

  • Durchfall

  • Erbrechen

Die Diagnostik ist meist sehr schwierig und langwierig, da die gleichen Symptome auch durch viele andere Erkrankungen hervorgerufen werden.
 
Hat der Tierarzt den Verdacht, dass eine Futtermittelallergie vorliegen könnte, wird er eine Eliminationsdiät zusammenstellen. Dies bedeutet, dass der Tierhalter über mindestens 9 Wochen selbstgekochtes Futter nach einem festen Rationsplan füttert. Das tierische Eiweiß sollte in dieser Phase ausschließlich von einer Tierart stammen, die möglichst vorher nicht Bestandteil des Fertigfutters war. Auch Zusatzstoffe können Allergien hervorrufen. Dies trifft sowohl für die Verwendung von Fertigfutter als auch für Zusätze zu, die der Tierhalter selbst zubereitetem Futter beimischt.
 
Die beste Therapie besteht – wie bei allen Allergien – in der Vermeidung der auslösenden Substanz, deren Identifizierung aber oftmals sehr schwierig ist. Um abzuklären, ob es sich überhaupt um eine Futterunverträglichkeit handelt bzw. um den allergieauslösenden Futterbestandteil zu identifizieren, muss ein auf Kleintiere und deren Ernährung spezialisierter Tierarzt zu Rate gezogen werden.

 
 

9. Gassi gehen im Winter - was muss ich beachten?

Im Winter sollte auf das Gassigehen nicht verzichtet werden. Gerade um Erkältungskrankheiten vorzubeugen, brauchen Hunde auch zu dieser Jahreszeit die Möglichkeit im Freien herumzutoben. Sie sind robust und halten Eis und Schnee gut aus, wenn ein paar Dinge beachtet werden:

  • Bei Spaziergängen auf scharfkantigem Splitt und Streusalz kann Verletzungen und ihren Folgen vorgebeugt werden, indem die Hundepfoten zuvor mit Balsam eingerieben oder einem Schutzspray eingesprüht werden. Dies verhindert, dass sie rissig oder spröde werden.

  • Im Regelfall kommen Hunde mit Schnee und Eis gut zurecht. Bei besonders empfindlichen Hunden oder Tieren mit bereits verletzten Pfoten können Schuhe aus wasserfestem Material gegen spitze Eisbrocken oder Splitt helfen.

  • Bei der Rückkehr ins Warme: Salzreste oder Eisklumpen zwischen den Zehen und im Fell mit lauwarmem Wasser abwaschen und die Pfoten gründlich trocken reibe.

 

 
 

10. Was kann ich tun, wenn ich ein Tier vermisse?

Sie vermissen ihr Haustier? Das Deutsche Haustierregister hilft Ihnen gerne bei der Suche. Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail. Was Sie konkret tun können, lesen Sie auf unserer Seite "Was tun bei Tierverlust?".

 
 

11. Wie kann ich mein Tier unverwechselbar kennzeichnen lassen?

Wir empfehlen allen Tierhaltern die individuelle Kennzeichnung von Haustieren per Tätowierung oder Mikro-Chipimplantation. Die elektronische Markierung per Mikro-Chip ist die modernste Methode, sein Tier dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen. Der Tierarzt übernimmt die Kennzeichnung des Tieres.
 
Eine Kennzeichnung ist nur dann sinnvoll, wenn die Tiere auch registriert werden. Der Deutsche Tierschutzbund bietet seit Anfang der 80er Jahre eine kostenlose Registrierung der Haustiere im Zentralen Haustierregister® an. Weitere Informationen zu diesem Thema

 

 

12. Wie kann ich mein Tier im Deutschen Haustierregister anmelden?

Sie können Ihr Haustier kostenlos im Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes anmelden wenn es mit einer Tätowierung, einem Mikrochip oder anderweitig dauerhaft gekennzeichnet ist.
 
Die Formulare (Datenerfassungsbögen), die Sie benötigen, um Ihr Tier im Deutschen Haustierregister anzumelden, ein vermisstes Tier zu melden, uns über Ihre neue Adresse bzw. den Tod eines Tieres zu informieren oder die Weitergabe eines im Deutschen Haustierregister bereits registrierten Tieres an einen neuen Tierhalter zu melden, können Sie bei uns anfordern oder im pdf-Format herunter laden. Wir beachten bei allen personenbezogenen Daten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
 

 

 
 

13. Probleme mit der Tierhaltung in der Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.11.2007 (AZ: VIII ZR 340/06) entschieden, dass Mietern das Halten von Hunden und Katzen ohne eine eindeutige Regel im Mietvertrag nicht verboten werden darf. Fehlt es an einer entsprechenden Klausel, müssen die Interessen des Vermieters und des Mieters im jeweiligen Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
 
Eine generelle gesetzliche Regelung zur Tierhaltung in der Mietwohnung gibt es nicht. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Folgende Grundsätze gelten:
 
Kleintiere wie Schildkröten, Hamster, Kaninchen, Ziervögel, Zierfische etc., die den Nachbarn nicht stören können, dürfen nicht verboten werden, wenn nicht übermäßig viele Tiere gehalten werden. Vereinzelt haben Gerichte hier auch einzelne Wohnungskatzen oder Kleinsthunde eingeordnet. Mehr als vier Wohnungskatzen in einer ca. 70 qm Wohnung übersteigen den üblichen Mietgebrauch.
 
Hunde und Katzen sind kein Problem, wenn im Mietvertrag deren Haltung beim Einzug ausdrücklich genehmigt wurde. Eine solche Vereinbarung steht in der Regel nicht in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, sondern muss am Vertragsende handschriftlich eingefügt werden.
 
Wurde die Haltung von Hunden und Katzen ausdrücklich verboten, muss der Mieter sich hieran halten und er muss mit der Aufforderung zur Weggabe der Tiere bis hin zur Kündigung rechnen, wenn er sich über das Verbot hinwegsetzt. Anders liegt der Fall, wenn das Tier trotz Verbot mit Wissen des Vermieters oder des Hausmeisters/Verwalters über Jahre hinweg beanstandungslos gehalten wurde. So wurde bereits gerichtlich entschieden, dass nach einem Zeitraum von fast drei Jahren eine Duldung der Tierhaltung eintritt (Amtsgericht Köln, Urteile vom 12.06.1992 (Az. 219 C 279/91) und vom 22.12.1980 (Az. 213 C 93/80). Nach diesem Zeitraum kann der Vermieter die Weggabe des Tieres nur noch dann verlangen, wenn das Tier die Nachbarn unzumutbar stört. Der häufigste Fall ist das Verbot der Hunde- und Katzenhaltung.
 
Der häufigste Fall ist der, dass die Tierhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Dieser erteilt üblicherweise die Erlaubnis für 1-2 Hunde bzw. Katzen mit dem Vorbehalt des Widerrufs, wenn das/die Tiere unzumutbar stören (z.B. wegen dauernden Bellens, Geruchsbelästigung, Belästigung der Nachbarn, Verunreinigen der Gemeinschaftsanlagen). Gelegentliches Anschlagen eines Hundes ist keine unzumutbare Belästigung.
 
Weitere Informationen zum Thema: Artikel "Tiere in der Wohnung - Durch Absprachen Streit vermeiden" aus du und das tier 5/2009, der Mitgliederzeitschrift des Deutschen Tierschutzbundes

 
 

14. Probleme mit der Tierhaltung in einer Eigentumswohnung

Die Tierhaltung in Eigentumswohnanlagen kann durch den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung nach § 15 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingeschränkt werden. So kann die Zahl der gehaltenen Tiere durch Mehrheitsbeschluss auf einen Hund oder Katze je Wohnung beschränkt oder vereinbart werden, dass Hunde in den Gemeinschaftseinrichtungen (Hausflur, Grünanlage etc) nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Die Abschaffung eines Tieres kann dagegen nur dann verlangt werden, wenn die übrigen Wohnungseigentimer durch die Anwesenheit des Tieres in ihren Eigentumsrechten so sehr eingeschränkt werden, dass sie diese nicht mehr ordnungsgemäß ausüben können. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn ein sog. Kampfhund in der Anlage frei herum läuft oder das Tier trotz Maulkorb und Leine die Mitbewohner im Hausflur/Garten anspringt. Auch eine nachgewiesene dauerhafte unzumutbare Belästigung durch Bellen, Tiergerüche oder Verschmutzung/Beschädigung der Gemeinschaftsanlagen, etc. kann zur Untersagung der Tierhaltung führen.
 
Ein Tierhalteverbot kann die Eigentümergemeinschaft nur durch einen einstimmig gefassten Beschluss erwirken: gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung muss binnen vier Wochen beim Amtsgericht Abteilung Wohnungseigentumsrecht Rechtsmittel eingelegt werden. Wurde diese Frist versäumt, ist der Beschluss rechtskräftig.
 
Weitere Informationen zum Thema: Artikel "Tiere in der Wohnung - Durch Absprachen Streit vermeiden" aus du und das tier 5/2009, der Mitgliederzeitschrift des Deutschen Tierschutzbundes

 
 

15. Nachbarn beschweren sich über eine frei laufende Katze

Die Haltung von Katzen gehört zum normalen Mietgebrauch. Da sich viele Katzen nur dann richtig wohl fühlen, wenn ihnen Freilauf gewährt wird, haben es die Nachbarn nach den Grundsätzen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen, dass die Katzen bei ihrem Freigang auch deren Garten durchstreifen. Die Duldungspflicht ist  nach gefestigter Rechtsprechung aber beschränkt auf 1-2 Katzen. Hat ein Tierhalter vier Katzen, die gleichzeitig durch Nachbars Garten streifen, liegt in  der Regel eine unzumutbare Störung vor. Aber auch von einzelnen Katzen können Eigentumsbeeinträchtigungen ausgehen, die den Nachbarn in der Nutzung seines Grundstücks beschränken. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geht aber  nicht so weit, dass der Nachbar auch unzumutbare Störungen oder Schäden durch diese Tiere hinzunehmen hat.  Verschmutzungen der Gartenmöbel, Kothaufen auf der Terrasse oder zerstörte Blumen- und Gemüsebeete oder gar das Eindringen der Katzen über die Terrasse in die Wohnung sind Belästigungen, die ein Nachbar nicht mehr hinzunehmen hat. Ist zweifelsfrei nachgewiesen, welche Katze der Übeltäter war, kann der Nachbar den Tierhalter zur Unterlassung auffordern und diese Forderung auch gerichtlich durchsetzen. Das Gericht  überlässt im konkreten Fall dem Tierhalter die Wahl der Mittel, um die Störung zu beheben
 
Dem Nachbarn ist es zwar erlaubt, von sich aus Maßnahmen zur Vertreibung der Katzen zu ergreifen, diese müssen aber tierschutzgerecht sein. So ist es erlaubt, die Katzen mit einem Wasserstrahl aus dem Schlauch zu vertreiben,  nicht aber die Tiere mit Steinen zu bewerfen und sie zu verletzen oder mit einer Falle einzufangen und anderswo auszusetzen. Inwieweit das Vergraben von Stacheldraht im Blumenbeet zur Vertreibung der Katze diesen Grundsatz beachtet, hängt davon ab, ob der Gartenbesitzer zuvor mit anderen milderen Mitteln, die Katze erfolglos am Graben zu hindern suchte.
 
Derartige Handlungsweisen könnten als Tierquälerei oder Eigentumsdelikt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gleichwohl ist zu bedenken, dass nachbarschaftliche Rücksichtnahme sowohl für den Nachbarn als auch für den Tierhalter gilt.
 
Sonderfall: Kleingartenanlage
Die Kleingärtner sind in Ihrem Fall in einem Verein zusammengeschlossen, der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch berechtigt ist, das Vereinsleben durch Satzung zu regeln. Die Gestaltung der Satzung ist den Vereinen selbst überlassen. Verfügt der Verein über Einrichtungen, die von den Mitgliedern gemeinsam benutzt werden, so können selbstverständlich auch Benutzungs- bzw. Hausordnungen erlassen werden, die das Zusammenleben innerhalb der Kleingartenanlage und die Rechte und Pflichten des Einzelnen regeln.
 
In einer solchen Gartenordnung ist es selbstverständlich erlaubt, das Füttern frei lebender Katzen bzw. das Mitbringen eigener Haustiere in die Kleingartenanlage zuzulassen, zu verbieten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Einzelnen auf Fütterung frei lebender Katzen gibt es nicht.  

 
 

16. Ist finanzielle Unterstützung für Tierarztrechnungen möglich?

Behandlungskosten für Ihr Tier kann der Deutsche Tierschutzbund nicht übernehmen. Er finanziert seine Arbeit zum Wohl der Tiere ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Satzung zufolge dürfen wir keine Unterstützung dieser Art geben. Eventuell sieht Ihr örtlicher Tierschutzverein eine Möglichkeit Ihnen Hilfestellung zu geben. Ansonsten können wir Ihnen nur empfehlen, mit dem behandelnden Tierarzt eine Ratenzahlung der entstehenden Kosten zu vereinbaren.

 

 
 

17. Kann der Deutsche Tierschutzbund Kastrationen bezahlen?

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Deutsche Tierschutzbund aus satzungsrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Beihilfen zu privat organisierten Kastrationen geben kann. Die Tierschutzvereine, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, setzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Mittel zur Kastration von insbesondere frei lebenden Katzen ein.
 
Selbstverständlich halten auch wir die Kastration von Katzen, welche unbeaufsichtigt frei herumlaufen, für unumgänglich, um das große Elend der zahlreichen herrenlosen Katzen endlich in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grund führen zahlreiche der uns angeschlossenen Mitgliedsvereine, ohne dazu verpflichtet zu sein, immer wieder Aktionen durch, bei denen Katzenbesitzern verbilligte Kastrationen ihrer Tiere angeboten bzw. Beihilfen zur Kastration gegeben werden. Dies müsste mit dem am Ort tätigen Verein besprochen werden.

 
 

18. Landen verschwundene Katzen im Tierversuchslabor?

Über das tatsächliche Schicksal verschwundener Katzen können nur Vermutungen angestellt werden. Auch wenn immer wieder zahlreiche Katzen bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen oder von Jägern erschossen werden, zum Teil auch nach wochenlangem Verschwinden schließlich doch wieder zu Hause auftauchen, lassen sich die hohen Zahlen und vor allem das oftmals gleichzeitige Verschwinden anderer Katzen aus derselben Wohngegend nicht erklären.
 
Vermutungen, wonach die Tiere zu Versuchszwecken in Labors verkauft würden, lassen sich jedoch nicht bestätigen, zumal in Deutschland der Einsatz von Tieren in Tierversuchen per Gesetz sehr streng geregelt ist. Laut diesem Gesetz dürfen für Tierversuche z.B. nur zweckgezüchtete Katzen verwendet werden, deren Herkunft lückenlos nachweisbar ist.
 
Leider kann jedoch ein krimineller Handel mit gestohlenen Tieren zur Verwendung im illegalen Tierversuch nicht ausgeschlossen werden. Unklar ist außerdem, ob von kriminellen Tierfängern Tiere zu Versuchszwecken ins europäische Ausland verkauft werden. Dies ist leider kaum nachzuprüfen.

 
 

19. Wie kann ich mein Tier vor Diebstahl schützen?

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Tier nicht vor einem Laden oder Lokal unbeaufsichtigt warten lassen. Nehmen Sie das Tier wenn möglich mit oder lassen Sie es im Zweifelsfall zu Hause.
 
Gerade bei Katzen wir immer wieder von Diebstählen berichtet. Wir raten dazu, dass jeder betroffene Katzenbesitzer das Verschwinden des Tieres unverzüglich bei der örtlichen Polizei meldet. So lässt sich zumindest das örtlich gehäufte Verschwinden von Katzen nachvollziehen, und Ermittlungen durch die Behörden werden möglich. Geben Sie bei Verdacht auf ein kriminelles Vorgehen von Tierfängern, diese Informationen auch an Bekannte und andere Tierfreunde weiter zu geben und machen Sie in der örtlichen Presse darauf aufmerksam, um die Bevölkerung zu Wachsamkeit anzuhalten. Auffällige Fahrzeuge, auswärtige Kennzeichen oder verdächtige Personen fallen so eher auf und können den ermittelnden Behörden gemeldet werden. Darüber hinaus soll die öffentliche Thematisierung bezwecken, dass sich die möglichen Täter beobachtet und dadurch nicht mehr sicher genug fühlen.
 
Eine besonders wichtige Diebstahlvorsorge ist die Kennzeichnung und Registrierung Ihres Haustiers. Nur so lässt es sich eindeutig zuordnen. Tierfängern wird der Verkauf gestohlener Tiere damit deutlich erschwert, da bewiesen werden kann, dass die Tiere jemand anderem gehören. Rechtliche Schritte werden damit möglich. Eine reine Kennzeichnung ist allerdings nutzlos. Nur über eine Registrierung beispielsweise beim Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes kann die Kennzeichnung des Tieres mit den Daten des Halters abgeglichen werden. Mit diesem kostenlosen Service wird Ihr Tier unverwechselbar.
 
Durch die Einrichtung des Tierdiebstahlregisters im Deutschen Haustierregister® haben wir 1999 damit begonnen, ganz gezielt Daten und Fakten über verschwundene und möglicherweise gestohlene Tiere in verschiedenen Regionen Deutschlands zentral zu sammeln und nach den tatsächlichen Ursachen zu forschen. Alle Tierbesitzer rufen wir auf, das ungeklärte Verschwinden einer Katze oder auch eines Hundes und alle möglichen verdächtigen Beobachtungen unverzüglich bei uns unter unser er 24-Stunden-Service-Rufnummer 0228-60496-35 zu melden. Unter Einbeziehung der uns angeschlossenen Tierschutzvereine vor Ort gehen selbstverständlich auch wir in begründeten Verdachtsfällen vor, schalten die zuständigen Behörden in die Untersuchung und Aufklärung dieser Fälle ein. Wir hoffen, auf diese Weise schließlich mit konkreten Beweisen gegen mögliche kriminelle Tierfänger vorgehen zu können. Diese Arbeit erfordert extra personelle und finanzielle Kapazitäten. 
 
Um mithilfe des Deutschen Tierdiebstahlregisters zukünftig noch erfolgreicher recherchieren zu können, bittet der Deutsche Tierschutzbund daher um Unterstützung durch Spenden auf sein Spendenkonto Nr. 40 444 bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98 (Stichwort: Tierdiebstahl).
 

 

 
 

20. Können Putzmittel für Heimtiere gefährlich sein?

Chemische Haushaltsreiniger sind keineswegs gesundheitlich unbedenklich. Nahezu alle Haushaltsreiniger und Desinfektionsmittel können schwere allergische Reaktionen bei Mensch und Tier hervorrufen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass eine akute Vergiftung beim ordnungsgemäßen Einsatz von Putztüchern hervorgerufen wird. Sicher ist jedoch, dass Putzmittel Allergien hervorrufen kann.
 
Frostschutzmittel und ähnliche chemische Verbindungen führen i. d. R. zu schweren Nierenschädigungen.
 
Wir empfehlen grundsätzlich jedem Tierhalter mit Haushaltsdesinfektions- und Reinigungsmitteln sehr sparsam umzugehen. Nach dem Einsatz von Haushaltsreinigern sollte man den Boden und alle Gegenstände, mit denen das Haustier in Berührung kommen kann, immer mit klarem Wasser nachspülen.

 
 

21. Wie sind Rodeo-Veranstaltungen zu bewerten?

Wenn Pferde durch einschnürende Flankengurte wild gemacht werden oder sogar Bullenritte vorgeführt werden, ist dies aus unserer Sicht eindeutig ein Fall, der gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Weitere Informationen

 
 

22. Warum sieht man in Deutschland immer noch kupierte Hunde?

Dass trotz des in Deutschland bestehenden Kupierverbotes immer noch kupierte Hunde angeboten bzw. in Deutschland gehalten werden, liegt zum einen daran, dass es Ausnahmen vom Verbot gibt. So darf bei Hunden, die zur Jagd eingesetzt werden, die Rute kupiert werden. Auch Tiere, bei denen der Tierarzt es aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich gehalten hat, dürfen kupiert werden. Zum anderen liegt es an dem so genannten Kupiertourismus: In benachbarten Ländern ist das Kupieren noch nicht verboten, so dass verantwortungslose Züchter und skrupellose Hundehalter ihre Welpen im Ausland kupieren lassen und anschließend wieder einführen. Der Züchter bzw. der Hundebesitzer kann laut Rechtsprechung in solchen Fällen nur dann belangt werden, wenn bei den wieder eingeführten Welpen der Wundschmerz noch anhält. Falls das Kupieren im Inland vorgenommen wurde, ist dies ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und ist der zuständigen Behörde des Veterinäramtes zu melden. Weitere Informationen.

 
 

23. Tier und Urlaub


 

 
 

24. Tierhandel


 

 
 

25. Wie entferne ich Zecken?

Durch Zeckenbefall können gefährliche Krankheiten (Borreliose, Babesiose, in südlichen Ländern Ehrlichiose) auf Hunde übertragen werden.  Der Hundehalter sollte sich deshalb bei seinem Tierarzt über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren und seinen Hund vom Frühjahr bis in den Spätherbst ausreichend gegen Zecken schützen. Auch sollte man seinen Hund nach jedem Spaziergang bzw. nach dem Aufenthalt im Freien auf Zecken untersuchen. Hierzu eignet sich ein Flohkamm oder ein helles Tuch, mit dem man über das Fell des Vierbeiners streicht.
 
Sollte sich einmal trotz vorbeugender Maßnahmen eine Zecke in der Haut eines Hundes festgesetzt haben, wird diese vorsichtig mit Daumen und Zeigefinger bzw. mit Hilfe einer im Zoofachhandel erhältlichen Zeckenzange entfernt. Dazu setzt man so nah wie möglich an der Haut des Hundes an und zieht die Zecke (ggf. mit einer leichten Drehung) heraus. Wichtig ist, dass man die Zecke nicht zerdrückt, damit der Speichel der Zecke nicht in die Blutbahn abgegeben wird und ggf. damit die von Zecken übertragenden Krankheitserreger auf den Hund übergehen. Auch sollte man darauf achten, dass der Zeckenkopf mit entfernt wird, damit sich die Bissstelle nicht entzündet.
 
Angemerkt sei, dass keinesfalls Öl oder Alkohol auf die fest sitzende Zecke geträufelt werden sollte. Leider gilt dieser „Tipp“ immer noch als bewährtes Hausmittel. Eine derartige Maßnahme setzt den Parasiten unter Stress und das Tier lehrt den gesamten Darminhalt in die Blutbahn seines Wirtes, so dass erst recht die Gefahr einer Übertragung von eventuell vorhandenen Krankheitserregern besteht.

 
 

26. Sollte ich meine Heimtiere vor Parasiten schützen?

Ja, es ist sehr wichtig, Hunde, Katzen und Kaninchen vor Zecken und Flöhen zu schützen. Diese Parasiten sind nicht nur lästig. Sie können unter Umständen auch gefährliche Krankheiten übertragen. Weitere Informationen

 
 

27. Sollte ich meine/n Katze/Kater kastrieren lassen?

Aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist es sehr wichtig, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Dabei ist die Kastration (die Entfernung der Keimdrüsen) das Mittel der Wahl. Die Tiermedizin spricht sich eindeutig für die Kastration anstelle der Sterilisation (Durchtrennen der Eileiter / Samenstränge) aus. Es sind keine negativen Konsequenzen für die Gesundheit, das Verhalten und das Wohlbefinden der Tiere bekannt, die durch die Kastration entstehen könnten.
 
Eine wichtige Folge der Kastration ist nicht nur die Unfruchtbarmachung, sondern auch, eine sexuelle Ruhigstellung im positiven Sinne. Die Kastration birgt den Vorteil, dass der Fortpflanzungsdrang und das daraus resultierende Fortpflanzungsverhalten  bei Katzen und Katern nahezu ganz wegfällt, was bei der Sterilisation nicht der Fall ist. Streitigkeiten und daraus resultierende Verletzungen bei den Tieren werden dadurch vermieden. Grundsätzlich stellt der Straßenverkehr eine relativ große Gefahr für Katzen dar. In der Zeit, in der Katzen auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind (erkennbar am Auftreten von  Rolligkeitssymptomen beim weiblichen Tier; Herumstreunen und z.T. sehr weites Abwandern aus dem Heimatrevier beim männlichen Tier), steigt die Gefahr für das Tier im Straßenverkehr zu verunglücken an.

 
 

27. Tipps für den Umzug mit Heimtieren

Haustiere sind sehr sensibel. Daher muss jeder Ortwechsel sehr gut vorbereitet werden. Ein Umzug sollte sowohl für den vierbeinigen Freund angenehm und auch für die Tierbesitzer möglichst stressfrei gestaltet werden. Nachfolgend daher einige Tipps.

 
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